Rat beschließt Investitionen für Innerstebad und Übernahme der K515

Die Wellen schlugen hoch bei der Sitzung des Stadtrates am vergangenen Dienstag. CDU und SPD/Grüne, namentlich Friedhelm Prior (CDU) und Dr. Karl-Heinz Esser (SPD/Grüne) lieferten sich einen verbalen Schlagabtausch in Bezug auf die Stellungnahme der Stadt Sarstedt an das Landesamt für Bergbau Energie und Geologie zur Wiederinbetriebnahme des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen und der der K+S AG. Dabei gehe es doch „nur um die Stellungnahme der Stadt Sarstedt zu diesem Verfahren“ merkte Ratsmitglied Dirk Eichler (FDP) in Bezug auf die Auseinandersetzung verwundert an. Mit der Begründung, dass die gewünschten Änderungen/Ergänzungen mit anderen Formulierungen bereits im Entwurf der Stadt enthalten seien, wurden die Anträge der CDU-Fraktion in einer öffentlichen, namentlichen Abstimmung aller 29 Ratsmitglieder mehrheitlich abgelehnt und die Annahme des Entwurfes der Stellungnahme der Stadt Sarstedt beschlossen.

Ebenso standen Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Innerstebades auf der Tagesordnung. Dem Vorschlag für eine überplanmäßige Investitionssumme von 155.000 Euro für einen Pumpenaustausch inklusive Monitoring und hydraulischem Abgleich wurde seitens des Stadtrates zugestimmt. Diese Kosten sollen sich nach Aussage des Architekten innerhalb von 2 bis 3 Jahren amortisiert haben. Ratsmitglied Harry Heimann (SPD) merkte dazu an, dass auch in Bezug auf die Energiekosten viel versprochen und wenig gehalten wurde. „Aber es muss weitergehen“, betonte er.

Ferner wurde einstimmig beschlossen, dass die Stadt Sarstedt mit dem Landkreis Hildesheim eine Vereinbarung zur Übernahme der Kreisstraße 515 nach Ruthe in die Straßenbaulastträgerschaft der Stadt Sarstedt schließen wird. Dieses soll ermöglichen, dass Stadt und Landkreis unter Federführung der Stadt Sarstedt gemeinsam den Bahnübergang in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße durch eine Straßenunterführung ersetzen. Die kostenmäßigen Anteile für die Kommune werden nach Abschluss der Maßnahme spitz abgerechnet.

Fragen zum Thema Hochwasserschutz und zur Schaffung von Retentionsflächen seitens Friedhelm Prior wurden von Bürgermeisterin Heike Brennecke auf der Sitzung nur ausweichend beantwortet. Man sei noch in Gesprächen mit dem Landkreis und werde die Ratsmitglieder zu gegebener Zeit über weiterführende Fakten  informieren, so die Bürgermeisterin.

Folgend auf eine verbale Attacke seitens Prior in Richtung Stadtverwaltung, sie habe die Möglichkeit, die Mehrheitsfraktion von SPD/Grüne vorab mit mündlichen Informationen zu versorgen, die den übrigen Ratsmitgliedern eventuell vorenthalten würden und den Konter Essers „Schämen Sie sich!“ beantragte Ratsmitglied Dirk Eichler (FDP) das Ende der Debatte.

 

Im Rat der Stadt Sarstedt wird derzeit intensiv über das Vorhaben von Kali+Salz diskutiert, das Bergwerk Giesen-Sarstedt wieder in Betrieb zu nehmen. Dazu haben die Gruppen im Rat jeweils Stellungnahmen verfasst, die das Kleeblatt hier wiedergibt.

 

Der CDU-Ratsherr hat folgende Meldung herausgegeben:

Sarstedt. SPD und die Grünen sind gegen die von der CDU geforderten Umweltauflagen für eine erneute Inbetriebnahme des Salzbergwerkes zwischen Giesen und Sarstedt.
In namentlicher Abstimmung stimmten die Ratsmitglieder der Grünen (Harald Sandner, Barbara Kalla-Heller, Marcel Duda und Axel Gieseke) in der Ratssitzung am 26. Mai 2015 zusammen mit den SPD-Ratsmitgliedern gegen jede von der CDU geforderte Auflage. Sie lehnten es z.B. ab, Kali+Salz durch Auflagen zu verpflichten, keine Salzhalde oder eine Salzhalde nur in dem Umfang und nur so lange anzulegen, wie dies nach Auffassung unabhängiger Gutachter technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. SPD und Grüne lehnten es ebenfalls ab, Kali+Salz durch Auflagen zu verpflichten, durch den Bergwerksbetrieb verursachte Beeinträchtigungen des Grundwassers und des Hochwasserschutzes unverzüglich nach dessen Bekanntwerden auf seine Kosten zu beseitigen und für das Betriebsgelände eine Verkehrsanbindung aus südlicher Richtung ohne Nutzung der Voss-Straße zu schaffen, soweit dem keine zwingenden Gründe entgegen stehen.
SPD, Grüne und das FDP-Ratsmitglied setzten bei der Schlussabstimmung durch, dass die von Bürgermeisterin Heike Brennecke (SPD) vorbereitete und auf der Internetseite der Stadt Sarstedt zu findende Stellungnahme an das Bergamt ohne die Forderungen der CDU abgegeben werden soll. Dagegen stimmten die Ratsmitglieder der CDU, der W.A.S. und ein Ratsmitglied der Unabhängigen.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende, Friedhelm Prior, bedauerte nach der Ratssitzung das Verhalten der Grünen. Der SPD empfahl er, sich den Erlass von Verkehrsminister Lies (SPD) vom 31.03.2014 zu besorgen; danach seien Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Lärmminderung auf Bundes- und Landstraßen nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig. Dies mindere die von der SPD verbreitete Hoffnung auf Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Voss-Straße erheblich.

 

Dr. Karl-Heinz Esser, Sprecher der Gruppe SPD/Grüne im Rat der Stadt Sarstedt, nimmt Stellung:

kursiv/ blau: aus dem Antrag der CDU

kursiv/ schwarz: aus dem Entwurf der Stellungnahme der Stadt Sarstedt

Zu: 1. Die Betreiber des Bergwerks sind durch eine Auflage zu verpflichten, in allen relevanten Bereichen der Stadt einschießlich der Hochwassergebiete fortlaufend Messungen möglicher Bodenabsenkungen durchzuführen, bei jeder Absenkung unverzüglich die Stadt zu informieren und die Arbeiten bis zum Abschluss bergrechtlicher Prüfungen unverzüglich einzustellen.

In dem Entwurf der Stellungnahme der Stadt Sarstedt wird bereits ein engeres zeitliches und räumliches Raster der Kontrollen gefordert.

Dort heißt es wörtlich: „Wir begrüßen grundsätzlich das geplante Monitoring im Hinblick auf mögliche Bergsenkungen und damit eventuell auftretender Gebäudeschäden. Allerdings muss aus Sicht der Stadt die Kontrolle engmaschiger erfolgen, um frühzeitig auf Beeinträchtigungen reagieren zu können und Gebäudeschäden zu verhindern. Dies betrifft sowohl das zeitliche Raster (geplant ist ein 5-Jahresrhythmus; Unterlage J-3, Seite 1) als auch eine Erfassung pro Gebäude (geplant sind insgesamt nur 6 Messstellen in der Glückaufstrasse und 3 Messstellen an der Straße ‚Im Mittelfelde’; Unterlage J-3, Seite 2).

Diese Formulierung ist nach Meinung unserer Ratsgruppe vollkommen ausreichend und Bedarf keiner Neufassung.

 

Zu: 2. Die Betreiber des Bergwerks sind durch eine Auflage zu verpflichten, durch den Bergwerksbetrieb eintretende Beeinträchtigungen des Hochwasserschutzes unverzüglich auf seine Kosten zu beseitigen.

Im Entwurf der Stellungnahme der Stadt Sarstedt wird auf die Thematik Beeinträchtigung des Hochwasserschutzes bereits detailliert eingegangen. Eine Neufassung ist nicht erforderlich.

In dem o. g. Entwurf heißt es unter anderem: „Es muss sichergestellt sein, dass die Probleme, die das Vorhaben mit Blick auf den erforderlichen Hochwasserschutz auslöst, in den dafür vorgeschriebenen wasserrechtlichen Verfahren gelöst werden können. Das Planfeststellungsverfahren muss dahingehend Lösungswege und Kompensationsmaßnahmen vorschreiben bzw. unter einem entsprechenden Vorbehalt stehen.

Die Gruppe SPD/ Grüne weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Hochwasserschutz in der Zuständigkeit des Landkreises respektive des Kreistages liegt. Ferner liegt die Beweispflicht auch im Falle von Schäden an Einrichtungen des Hochwasserschutzes bereits jetzt schon beim Bergwerksbetreiber. Der am Ende der Glückaufstraße zu errichtende Gebäudekomplex befindet sich selbst nicht im Überschwemmungsgebiet.

 

Zu: 3. Die Antragstellerin ist zu verpflichten, vor der Inbetriebnahme durch Gutachter nach bereits vorhandenen Schäden durch Bergsenkungen suchen zu lassen und die Ergebnisse dieser Untersuchungen auch der Stadt Sarstedt mitzuteilen.

Sollten entsprechende Schäden vor der geplanten Wiederinbetriebnahme der Anlage eingetreten sein bzw. noch eintreten, so greift der Ruhebetriebsplan und damit die Haftung des Verursachers. Für die Eigentümer von Immobilien, Flurstücken u. dgl. besteht also bereits jetzt Rechtssicherheit.

Zur Dokumentation der in der Gesamtheit der Abbaufläche und nicht an einzelnen Punkten zu erwartenden Setzungen (≤ 1 mm pro 10 m Grundstückslänge/ -breite im Bebauungsbereich der Stadt Sarstedt) sind bereits 85 Messstellen vorgesehen.

Aus diesen Gründen halten wir die Aufnahme des dritten Ergänzungsvorschlags (s. o.) in die Stellungnahme der Stadt Sarstedt für unnötig.

 

Zu: 4. Unter dem Stichwort „Landschaftsbild“ sind die Worte „bitten um Überprüfung, ob durch Änderung im Rückstandsmanagement das Volumen des Haldenkörpers minimiert werden kann“ durch folgenden Worte zu ersetzen: „bitten, die Antragstellerin durch eine Auflage zu verpflichten, keine Halde anzulegen, soweit dies nach Auffassung eines unabhängigen Gutachters technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Ist der Aufbau einer Halde derzeit nicht vermeidbar, sollte nur eine befristete Genehmigung mit der Maßgabe erteilt werden, dass der Bergwerksbetreiber nach Ablauf bestimmter Fristen durch einen unabhängigen Gutachter nachzuweisen hat, dass es aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar ist, den Aufbau der Halde einzustellen.“

Die Gruppe SPD/ Grüne schlägt in diesem Zusammenhang folgende Änderung im Entwurf der Stellungnahme der Stadt Sarstedt vor:

Bisherige Formulierung: „Wir halten aus diesem Grund weitergehende Maßnahmen als die geplante Feldbegrünung für notwendig und bitten um Überprüfung, ob durch Änderungen im Rückstandsmanagement das Volumen des Haldenkörpers minimiert werden kann.“

Neue Formulierung: Wir halten aus diesem Grund weitergehende Maßnahmen als die geplante Feldbegrünung und eine größtmögliche Reduzierung des Volumens des Haldenkörpers durch Änderungen im Rückstandsmanagement für notwendig.

Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass eine unabhängige und sachgerechte Bewertung (Gutachter, s. o.) dieses Themenkomplexes bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erfolgt.

Die Forderung einer befristeten Betriebsgenehmigung ist in diesem Zusammenhang unangemessen und obliegt allenfalls dem Landesamt.

 

Zu: 5. Die Antragstellerin ist zu verpflichten, vor der Inbetriebnahme einen mit der Stadt Sarstedt abgestimmten Begrünungsplan für das Gebiet der Stadt Sarstedt vorzulegen.

Für den neu zu errichtenden Gebäudekomplex (einschl. Parkplatz) am Ende der Glückaufstraße sind bereits umfangreiche Eingrünungsmaßnahmen vorgesehen. Selbiges gilt für die Renaturierung der alten Steil- und der neuen Flachhalde in der Gemarkung der Gemeinde Giesen. Sichtschutzmaßnahmen in Form von Baumpflanzungen in einem geeigneten Abstand zur projektierten Flachhalde sind ebenfalls schon konkret geplant. Ein darüber hinausgehender Begrünungsplan von K+S für das Gebiet der Stadt Sarstedt wird aufgrund der Konzentration der Anlagen am Ende der Glückaufstraße und der dort bereits vorgesehenen Eingrünung (s. o.) für unnötig erachtet.