Verboten: Feuerwerk in der Sarstedter Innenstadt!

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Feuerwerkskörper sachgerecht abbrennen vermeidet Unfälle
Es ist eine beliebte Tradition, das neue Jahr mit Böllern und Raketen zu begrüßen. Damit die Freude ungetrübt bleibt, sollten einige grundlegende Regeln beachtet werden, betont Niedersachsens Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann. „Um einen gelungenen Rutsch in ein gutes und vor allen Dingen gesundes neues Jahr zu haben, sollte man nicht leichtsinnig handeln und nur zugelassene Feuerwerkskörper abbrennen“, so die Ministerin. „Wer unvorsichtig mit Knallkörpern und Böllern hantiert oder illegale Produkte verwendet, setzt die eigene Gesundheit und die anderer aufs Spiel und riskiert außerdem Unfälle und Brände.“
Erkennen kann man legales Feuerwerk an dem CE-Zeichen zusammen mit der Kennnummer der Prüfstelle und der Zulassungsnummer. Aus der Zulassungsnummer geht auch die Kategorie – F1 oder F2 – hervor: Feuerwerkskörper der Kategorie F1 sind zum Beispiel Wunderkerzen und Tischfeuerwerk, zu der Kategorie F2 gehören die Feuerwerkskörper, die unter freiem Himmel gezündet werden.
Die Produkte müssen darüber hinaus eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung enthalten, damit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher über die richtige Handhabung informieren können.
Wer illegale oder Feuerwerkskörper anderer Kategorien wie Pyrotechnik der Kategorie P1 zündet, bringt sich und andere in Gefahr und macht sich außerdem strafbar.
Feuerwerk darf nur am Silvester- und am Neujahrsmorgen abgebrannt werden – das aber nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen oder brandempfindlichen Gebäuden.
Die gilt auch für die Sarstedter Innenstadt. Hintergrund dieser Regelung ist, dass durch Raketen oder Böller Menschen in Gefahr gebracht werden oder Gebäude in Brand geraten können.

 

Damit alle Bürgerinnen und Bürger einen sicheren wie fröhlichen Jahreswechsel verleben können, weist Gesundheitsministerin Reimann noch einmal auf einige grundlegende Regeln im Umgang mit Feuerwerk hin:
 
•Feuerwerkskörper grundsätzlich nur im Freien verwenden und nicht offen herumliegen lassen. Nur mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach schnell entfernen.
•Nach dem Zünden ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
•Unbedingt Sicherheitsabstand zu brandgefährdeten Gebäuden beachten! Dies gilt insbesondere für Raketen und Hochfeuerwerk, bei denen ein angemessener Sicherheitsabstand in Abhängigkeit von Windrichtung und Abschusswinkel bis zu 200 Metern betragen kann!
•Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen stellen, gegen Umfallen sichern und so ausrichten, dass sie nicht auf Gebäude niedergehen können; hierbei auch auf Windrichtung und -stärke achten.
•Feuerwerkskörper nicht von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder hinunterwerfen. Mit Feuerwerk niemals auf Menschen oder Tiere zielen.
•„Blindgänger“ nicht erneut zünden (zunächst abwarten und dann mit Wasser übergießen, erst anschließend beseitigen).
•Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen oder alkoholisierten Personen.
•In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

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