Kirchenvorstandswahl 2018

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Wählerlisten liegen aus / Schon 14-Jährige dürfen wählen

Am 11. März 2018 findet die Wahl der Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher sowie Kapellenvorsteherinnen und Kapellenvorsteher in den Gemeinden der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und so auch des Ev.-luth. Gemeindeverbunds Sarstedt statt. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Kirchengemeindeglieder, die bis zum Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Das ist bei dieser Wahl neu. Bei den vergangenen Wahlen durften erst mindestens 16-Jährige wählen.

Die Wählerlisten zur Wahl der KirchenvorsteherInnen bzw. KapellenvorsteherInnen liegen noch bis einschließlich 14. Januar 2018 für jedes Kirchenmitglied zugänglich in den Gemeinden aus. Einsehbar sind sie zu folgenden Zeiten:

In der St. Nicolai Kirchengemeinde Sarstedt für beide Pfarrbezirke (also auch das Gebiet der ehemaligen Paul-Gerhardt-Gemeinde) noch am 08., 10. und 12. Januar 2018 von 9.30-11.30 Uhr, am 11.01.2018 von 16-18 Uhr sowie am 14.01.2018 um 11 Uhr, nach dem 10-Uhr-Gottesdienst, im Pfarrbüro am Kirchplatz 4.

In der St. Nikolai-Gemeinde Heisede-Ruthe am 08.01.2018 von 15.30-17.00 Uhr sowie am 10.01.2018 von 9-10 Uhr im Gemeindebüro, Dorfstr. 17.

Die Wählerlisten für die Gemeinde St. Paulus Giebelstieg und die Kapellengemeinde Martin Luther Giften liegen noch einmal aus im Gemeindebüro St. Paulus, Matthias-Claudius-Str. 19-21 am Montag, dem 08.01.2018 von 9-11 Uhr und am Donnerstag, 11.01.2018 von 9-11 Uhr sowie von 16.30-17.30 Uhr.

Wählen kann nur, wer in die Wählerliste eingetragen ist. Mit der Auslegung ist jedem Kirchenmitglied Gelegenheit gegeben zu prüfen, ob es in die Wählerliste eingetragen ist. Berichtigungen in der Wählerliste können während der Zeit der Auslegung und bis drei Wochen vor der Wahl (19. Februar 2018) mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand beantragt werden.

Vor allem für Gemeindeglieder, die sich in den vergangenen Jahren seit der letzten Kirchenvorstandswahl 2012 haben umpfarren lassen, ist eine Kontrolle besonders sinnvoll, da nicht garantiert ist, dass alle diese Gemeindeglieder bereits in den Wählerlisten korrekt geführt werden. Es sind aus Datenschutzgründen nur die eigenen Angaben einsehbar, nicht die anderer Wähler.

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