Stürmische Zeiten – Vorsorge und Versicherungsschutz bei Unwetter

OLYMPUS DIGITAL CAMERAMehr als nur eine frische Brise – das neue Jahr zeigt sich gleich zu Beginn von seiner stürmischen Seite. Auf Ela folgen Elon und Felix. Welche Vorsichtsmaßnahmen jeder für sich treffen kann und was im Schadenfall zu tun ist, rät die HDI Versicherung AG.
Vorsichtsmaßnahmen treffen

  • Nicht im Freien aufhalten und hilfsbedürftigen Personen besondere Aufmerksamkeit widmen.
  • Auto nicht in der Nähe von Bäumen parken, am besten in die Garage fahren.
  • Fenster, Türen, Fensterläden schließen und Markisen aufrollen.
  • Befestigung der Satellitenschüssel prüfen.
  • Gartenmöbel und andere Gegenstände, wie Balkonkästen oder Blumentöpfe und -kästen sichern.
  • Dach überprüfen: Sind alle Ziegel, Antenne und ggf. die Solarmodule sturmfest.
  • Regenrinne von Laub befreien

So sehr man auch versucht, Vorsichtsmaßnahmen gegen die Auswirkungen von angekündigten Unwettern zu treffen – gegen schwere Stürme und Orkane, die Dächer abdecken und Wälder wie Streichhölzer umknicken, oder gegen Regengüsse und Wassermassen, die ganze Stadtteile überfluten, ist der Einzelne so gut wie machtlos.

 

Schäden am Auto meist unkompliziert

Relativ unkompliziert verhält es sich meist bei Schäden am Auto: Die Teilkasko-Versicherung übernimmt Schäden, die direkt auf Sturm oder andere unvorhersehbare Wetterereignisse wie Hagel oder plötzliche Überschwemmungen zurückzuführen sind. Zu beachten ist hierbei: Wenn die Schäden durch einfache Maßnahmen hätten vermieden werden können, kann der Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit gefährdet sein – zumindest bei solchen Tarifen, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit nicht verzichten. Wer seinen Wagen dann zum Beispiel am Uferparkplatz stehen lässt, obwohl rechtzeitig vor Hochwasser gewarnt wurde, hat schlechte Karten.

Teuer kann es für denjenigen werden, der auf Kasko-Schutz für seinen Wagen verzichtet und nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Wenn das Auto bei einem Sturm durch herabstürzende  Dachziegel oder Äste beschädigt wird, lässt sich höchstens der Hausbesitzer oder Eigentümer des Baumes haftbar machen. Das gilt aber nur, wenn diesem die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten nachgewiesen werden kann.

 

Schäden an Haus und Wohnung

Für Hausinhaber sind Beschädigungen des Eigentums Dritter oder gar Personenschäden durch herabstürzende oder umherfliegende Teile des selbstgenutzten Gebäudes meistens ein Fall für die Privat-Haftpflichtversicherung. Bei vermieteten Objekten greift die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Sturmschäden am eigenen Haus sind über die Wohngebäude-Versicherung abgedeckt, sofern die Gefahr Sturm mitversichert ist. Für Hochwasserschäden durch über die Ufer tretende Flüsse oder beispielsweise durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation nach einem Starkregen kommt die sogenannte Elementarschadenversicherung auf. Diese kann in der Regel in die Gebäudeversicherung eingeschlossen werden.
Ist auch die Wohnungseinrichtung in Mitleidenschaft gezogen, zum Beispiel, weil der Sturm die Scheiben eingedrückt oder das Dach abgedeckt hat, werden diese Schäden von der Hausratversicherung übernommen.

 

Schäden schnell melden und begrenzen

„Alle Schäden sollte man unverzüglich der Versicherung melden und möglichst mit Fotos dokumentieren“, rät Frank Manekeller. Denn auf diese Weise lassen sich Schäden gegenüber dem Versicherer am besten nachweisen. Der Geschädigte ist verpflichtet, den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Wer also sein Dach provisorisch abdichtet, um Folgeschäden zu vermeiden, ist auf der sicheren Seite.