Ferienjobs für Schüler: So geht jeder Cent aufs Konto

Das Schuljahr ist zu Ende – die Zeit für Ferienjobs hat begonnen. Arbeiten die Schüler nur in den Sommerferien, dann zahlen sie keine Beiträge zur Sozialversicherung und können ihren Verdienst komplett behalten. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.  Als Ferienjobber vereinbaren Schüler mit ihren Arbeitgebern in der Regel eine kurzfristige Beschäftigung. Dann gilt der Vertrag für längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage. Wird dieser Zeitraum auch bei mehreren Beschäftigungen in einem Kalenderjahr nicht überschritten, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle: Der Job bleibt sozialversicherungsfrei. Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de, in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter Tel. 0800-1000 480 10.

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