Verstärkte Kontrollen Kontaktbeschränkungen auch an Christi Himmelfahrt einhalten

Bollerwagen-Touren mit Freunden sowie Grillen, Picknick und Alkohol unterwegs sind an Christi Himmelfahrt in diesem Jahr nicht gestattet – und damit die üblichen „Vatertags-Touren“ untersagt.
„Corona ist längst nicht vorbei. Wir sind mitten drin bei der Bekämpfung des Virus. Daher müssen auch an Himmelfahrt die aktuellen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Das gilt vor allem für den Mindestabstand von 1,5 m und die Bildung von Gruppen“, macht Bürgermeisterin Heike Brennecke aufmerksam.
„Picknick und Grillen sind in freier Natur weiterhin verboten. Wanderungen mit Angehörigen zweier verschiedener Hausstände sind zulässig, Gruppenbildungen mit Personen aus mehr als zwei Haushalten jedoch nicht. Das gilt sowohl für den öffentlichen Raum als auch für das Zuhause und den Garten!
Die Bürgermeisterin appelliert: „Verhalten Sie sich bitte so, dass weder Sie sich, noch andere gefährden. Denken Sie auch daran, dass die Gesundheitsbehörden und auch die Polizei an diesem Tag genauer hinschauen werden. Bitte führen Sie einen Personalausweis bzw. Reisepass bei sich.“ Bei Verstößen gegen die bestehenden Corona-Regeln drohen empfindliche Bußgelder. So kann ein Verstoß gegen das Abstandsgebot mit bis zu 150 Euro Bußgeld oder die Bildung von Gruppen mit Bußgeld bis zu 400 Euro pro Person geahndet werden. „Daher meine Bitte: Halten Sie sich an die Regeln, feiern Sie Himmelfahrt fröhlich, aber vorsichtig und mit Abstand. So bleiben Sie und wir alle gesund“, ergänzt die Bürgermeisterin.