Corona-Pressemitteilung vom 08.10.2020

Corona: Wo gilt ab Freitag eine Maskenpflicht ?

Landkreis Hildesheim (lps/I). Das Land Niedersachsen hat heute die ab dem 09. Oktober geltende Corona-Verordnung veröffentlicht. Aufgrund der aktuellen Fallzahlenentwicklung konnten darin viele ursprünglich geplante Lockerungen nicht umgesetzt werden. Stattdessen kam es sogar zu einigen Verschärfungen.

Ab Freitag, 08. Oktober sind Mund-Nasen-Bedeckungen Pflicht in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind. Außerdem in Bussen, Bahnen, Flugzeugen, Fähren incl. Haltestellen und Bahnhöfen, Flughäfen und Fähranleger sowie bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, in Kinos, Theater etc., beim Fahrunterricht oder – prüfung bzw. in Bordellen / Lovemobils.

Die Maskenpflicht gilt für Besucher und Kunden; aber auch für das Personal, wenn bei der Tätigkeit / Dienstleistung ein Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Also z.B. in der Gastronomie, dem Handel aber auch in der Pflege und bei körpernahe Dienstleistungen.

Nur beim Sport sowie im Museum, einer Ausstellung oder Galerie sind Mund-Nasen-Bedeckungen nicht verpflichtend zu tragen. Auch bei (Sport-) Veranstaltungen, im Theater, Kino oder Oper sowie bei touristischen Busreisen und im Restaurant oder Bar kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden, wenn und solange man seinen Sitzplatz eingenommen hat.