Anwälte wollen Schadensersatz für Quarantäne durchboxen

Eine Kölner Anwaltskanzlei will für Reisende, die sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten trotz negativer PCR-Tests in Quarantäne begeben mussten, Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen. Eine pauschale Quarantäne für Rückkehrer aus Risikogebieten sei unrechtmäßig, argumentieren sie.

Die Kanzlei Rogert & Ulbrich beruft sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom November, das für das Land Nordrhein-Westfalen eine pauschale Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten für unrechtmäßig erachtet (Az: 13 B 1770/20) hatte. Der Kläger hatte damals damit argumentiert, dass der Inzidenzwert zum Zeitpunkt seiner Reise im Reiseland niedriger war als in Deutschland.
„Zigtausend Quarantäneanordnungen“ während der Corona Pandemie seien unrechtmäßig ergangen, erklären die Anwälte. Dies betreffe insbesondere die Fälle, in denen Reiserückkehrer pauschal in Quarantäne geschickt worden sind und die Fälle, in denen eine häusliche Quarantäne nach möglichem Kontakt mit einem Corona-positiv Getesteten für gesunde Menschen angeordnet worden sei.
„Reise als solche führt nicht zu Gefährdung“
Tobias Ulbrich, Partneranwalt der Kanzlei, argumentiert: „Reiserückkehrer pauschal in häusliche Quarantäne zu schicken ist Unsinn, denn die Reise als solche führt ja nicht zu einer Gefährdung, sondern nur eine höhere Anzahl von Kontakten mit potenziell Infizierten. Eine Reise beinhaltet aber nicht unbedingt eine höhere Anzahl von Kontakten mit Infizierten und damit ein höheres Risiko sich zu infizieren. Das muss individuell betrachtet werden, wird aber derzeit in den Corona-Verordnungen pauschal unterstellt. Das ist schlicht falsch und damit unrechtmäßig.“
Die Juristen kritisieren zudem, dass „überhaupt keine Ermittlungen zu infektionsrelevanten Kontakten und zu einer Ansteckung angestellt wurden und dass die Quarantäne für Reiserückkehrer, auch wenn mit einem negativen PCR-Test feststeht, dass keine Infektion vorliegt, mindestens fünf bis zehn Tage bestehen bleibt“. Das sei „nicht nachvollziehbar“, hier greife das „Übermaßverbot“. Für gesunde Menschen mit negativem PCR- Testergebnis sei eine solche Anordnung „schlicht rechtswidrig“.
Im Schnitt 250 Euro pro Tag
Die Ansprüche, die sie daraus ableiten wollen, sind durchaus üppig. Je nach der Intensität der Beeinträchtigung im Einzelfall dürfte den Betroffenen ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 bis 500 Euro pro Quarantäne-Tag und betroffener Person zustehen, erklären die Anwälte in einer Mitteilung. Eine vierköpfige Familie käme bei Annahme von 250 Euro pro Tag auf 14.000 Euro für 14 Tage „unberechtigter Quarantäne“. „Wir prüfen Ihre Ansprüche“, bietet die Kanzlei Betroffenen völlig uneigennützig an.