Corona: Ab Freitag (28.5.) entfällt Testpflicht für den Einzelhandel im Landkreis Hildesheim

Der Landkreis weist seit 20. Mai eine Inzidenz von unter 50 auf. Damit ist auf der Grundlage der aktuell geltenden niedersächsischen Corona-Verordnung in den Verkaufsstellen des Einzelhandels kein vorheriger negativer Schnelltest mehr erforderlich. Zum Wegfall dieser Testpflicht ab dem morgigen Freitag (28.5.) hat der Landkreis Hildesheim heute eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Landkreis Hildesheim (lps/I).