Essen und Trinken beim Martinimarkt mit „G“

Sarstedt (stb). Gemäß aktueller Landesverordnung dürfen gastronomische Angebote auf Herbst- und Weihnachtsmärkten nur von Menschen wahrgenommen werden, die eins der „3Gs“ (geimpft, genesen, aktuell getestet) nachweisen können. Entsprechend gilt dies auch beim Martinimarkt des Ev.-luth. Gemeindeverbund Sarstedt am kommenden Sonntag, 7. November 2021, in der Zeit von 11.15 bis 16 Uhr auf dem Kirchplatz in Sarstedt. Besucher, die gerne Bratwurst, Kaffee, Kuchen, Glühwein, Suppe, Getränke etc. genießen wollen, müssen sich an einem „Kontrollstand“ auf dem Markt einen Stempel holen, der ihren „G-Status“ verdeutlicht. Für das „Verzehrzelt“, in dem man vor der Witterung geschützt verweilen kann, ist „2G“ notwendig, ansonsten reicht bei Open-Air-Verzehr „3G“. Wer ausschließlich zum Shoppen an den vielen Ständen mit ihrem attraktiven Warenangebot auf den Martinimarkt kommt, benötigt keinen G-Nachweis. Der Erlös des Martinimarktes wird zur Finanzierung der Stelle der Diakonin, die im Sarstedter Gemeindeverbund die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verantwortet, verwandt.