3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht in Dienstgebäuden der Polizeiinspektion Hildesheim

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Infektionslage gilt in allen Dienststellen der Polizeiinspektion Hildesheim, sowohl im Stadtgebiet als auch im Landkreis, die

3G-Regel. Das bedeutet, BesucherInnen müssen grundsätzlich vollständig geimpft oder genesen sein bzw. einen zertifizierten, negativen Corona-Test vorweisen können. Die Polizei ist ein Teil der kritischen Infrastruktur. Sie muss handlungsfähig bleiben und ist einhergehend damit sehr auf die Gesundheit aller Mitarbeitenden bedacht.

Jan Makowski, Pressesprecher der Polizei Hildesheim, führt in diesem Zusammenhang aus: „Die 3G-Regelung bezieht sich insbesondere auf die Wahrnehmung von Terminen bzw. auf Sachverhalte, die keine zeitliche Dringlichkeit mit sich bringen. Selbstverständlich werden wir keine Bürgerinnen und Bürger wegschicken, die dringend unsere Hilfe benötigen.“
Darüber hinaus gilt in allen Dienstgebäuden eine FFP2-Maskenpflicht.

Um unnötige Kontakte zu vermeiden, bittet die Polizeiinspektion Hildesheim weiterhin, bei Anzeigenerstattungen die Online-Wache zu nutzen. Bei vielen Sachverhalten ist ein persönliches Erscheinen bei der Polizei nicht zwingend erforderlich. Die Online-Wache ist im Internet unter folgendem Link abrufbar: https://www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de/

Auf der Seite befinden sich Hinweise zur Nutzung, aus denen u.a. hervorgeht, welche Fälle nicht für eine Online-Anzeigenerstattung geeignet sind.

In Notfällen ist immer der Notruf 110 zu wählen.