Landtagswahlbenachrichtigungen in neuem Format – Briefwahl ab jetzt möglich

(v.li.) Claudia Wallbaum und Bürgermeisterin Heike Brennecke hoffen, dass möglichst viele Sarstedterinnen und Sarstedt bei der Landtagswahl mitbestimmen. Die neuen Wahlbenachrichtigungen in Briefform (links) sind auf dem Weg zu den Bürgerinnen und Bürgern, die Stimmzettel (rechts) sind gedruckt.

Am 9. Oktober 2022 wird der nächste Niedersächsische Landtag gewählt. Dieser hat starken Einfluss auf das Leben der Menschen in vielen Bereichen. Deshalb ist es nicht nur eine Möglichkeit, sondern geradezu eine bürgerschaftliche Pflicht, durch die Teilnahme an der Wahl selbst mitzubestimmen, wer über Entwicklungen im Schulwesen, dem Ordnungsrecht, Umwelt- und Natur-, Katastrophen- und Hochwasserschutz, Kinderbetreuung und Bestattungsrecht und vielem mehr entscheidet.
Damit diese Wahl in geordneten Bahnen und sicher und gerecht durchgeführt werden kann, gibt es in Deutschland viele Vorgaben, die die Abläufe regeln.
Jede Kommune setzt dafür zudem eigene Verantwortliche für die Organisation ein. In Sarstedt ist das Claudia Wallbaum vom Fachbereich 1 im Rathaus. Mit ihrem Team sorgt sie seit Jahren für einen geschmeidigen Ablauf der Wahlen und aller dazu notwendigen Vorbereitungen.
Nun haben Bürgermeisterin Heike Brennecke und Claudia Wallbaum sozusagen den Startschuss für die Landtagswahl in Sarstedt gegeben.

Wählerverzeichnis

Inzwischen hat die Stadt das Wählerverzeichnis (WV) aufbereitet. In Sarstedt sind aktuell 14.686 Wählerinnen und Wähler wahlberechtigt. Die Zahl wird sich jetzt nur noch geringfügig durch Zu- und Wegzug oder Sterbefälle verändern.
Die Eintragung ins WV ist Grundlage für die Teilnahme an der Landtagswahl. Teilnehmen kann, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen seinen Wohnsitz hat und auch offiziell gemeldet ist.

Dabei gilt: Wer bis zum 09.07.22 von außerhalb Niedersachsens zugezogen und dann auch angemeldet ist, muss sich nicht weiter kümmern, er wird automatisch ins WV übernommen. Wer bis dahin zugezogen ist, sich aber erst zwischen dem 29.08. und dem 23.09. bei der Meldebehörde angemeldet hat, wird nur auf Antrag ins WV eingetragen. Bei Umzug und Anmeldung nach dem 09.07. besteht in Niedersachsen keine Wahlberechtigung zu dieser Wahl.

Einfacher ist es für die, die in Niedersachsen umgezogen sind: Hat man sich vor dem 29.08. bei der Meldebehörde angemeldet, wird man automatisch aufgenommen ins WV. Ist man vor dem 29.08. umgezogen, hat sich aber erst zwischen dem 29.08. und dem 23.09. angemeldet, kann man in seiner „alten“ Gemeinde per Briefwahl wählen (oder nochmal zu Besuch und Wahlkreuzchen-Abgabe dort vorbeischauen am Wahltag). Oder man stellt einen Antrag, um am neuen Wohnort ins WV eingetragen zu werden.

Finden Umzug und Anmeldung bei der Meldebehörde ab dem 29.08.2022 statt, bleibt man im WV der „alten“ Fortzugsgemeinde eingetragen und kann nur dort wählen vor Ort oder per Briefwahl.

Wer innerhalb Sarstedts umzieht, hat zwei Möglichkeiten:

Anmeldung der neuen Adresse bei der Meldebehörde vor dem 29.08.2022: automatische Eintragung ins WV des neuen Wahlbezirks.

Ummeldung bei der Meldebehörde ab dem 29.08.2022: Man kann nur im bisherigen Wahlbezirk wählen. Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks ist nicht möglich. Wer nicht in seinem alten Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Man kann sich auch einen Wahlschein ausstellen lassen, mit dem man in jedem Wahlbezirk des Wahlkreises im Wahllokal wählen kann.

Weitere Regelungen gibt es zu Haupt- und Nebenwohnsitzen (Infos siehe z.B. www.sarstedt.de)

Übrigens: Auch Wohnungslose können und dürfen wählen: Sie werden auf Antrag am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Neue Wahlbenachrichtigungen

Neu sind in Sarstedt die Wahlbenachrichtigungen. Wurden in den vergangenen Jahren bislang Postkarten mit allen Informationen zum zuständigen Wahllokal versandt, sind es diesmal Anschreiben in Briefform. Claudia Wallbaum ist deshalb ein bisschen angespannt: „Wir hoffen, dass die Wählerinnen und Wähler diese Briefe nicht aus Versehen als Werbepost ansehen und ins Altpapier werfen.“ DIN A4, gefaltet im Briefumschlag, auf dem extra „Achtung Wahlbenachrichtigung“ steht, so landen die Anschreiben im Briefkasten.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 18. September 2022 zugestellt. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte im Wahlamt der Stadt Sarstedt nachfragen, ob man im WV eingetragen ist.
Die Adresse des Wahlamts der Stadt Sarstedt: Steinstraße 22, 31157 Sarstedt; Auskünfte unter T. 0 50 66-805-80 und 805-71 oder per E-Mail an wahl@sarstedt.de.

Briefwahl beantragen

Es gibt viele gute Gründe, nicht persönlich vor Ort, sondern per Briefwahl zu wählen. Der Antrag dafür ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Er muss ausgefüllt, persönlich unterschrieben und ausreichend frankiert an die Stadt Sarstedt geschickt werden. Alternativen dazu gibt es auch:

  1. den Wahlschein / Abstimmungsschein online unter https://www.wahlschein.de/IWS/start.do beantragen.
  2. den Wahlschein über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code beantragen.
  3. den Wahlschein schriftlich, persönlich mündlich, per Telegramm, per Fax oder per E-Mail unter Angabe der persönlichen Daten (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift – Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) beantragen. Eine Beantragung per Telefon oder SMS ist nicht möglich. Wahlberechtigte mit einer Behinderung können sich für die Beantragung, sofern erforderlich, der technischen Hilfeleistung durch eine andere Person bedienen.

Für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen sowie die Möglichkeit, vor Ort zu wählen, hat die Stadt ab Montag, 05.09.22, ein Briefwahlbüro in der Begegnungsstätte, Steinstr. 13, mit folgenden Öffnungszeiten eingerichtet: Mo 9-12 Uhr, Di 14.30-16 Uhr, Do 9-12 Uhr und 14.30-18 Uhr, Fr 9-12 Uhr und 14-16 Uhr.
Organisatorin Claudia Wallbaum rechnet auch diesmal mit einer hohen Briefwahlbeteiligung, wie schon bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr.
Und wenn man seinen Wahlschein an eine andere Adresse schicken lassen möchte als an seine Heimatadresse? „Das geht. Aber da haben wir ein gutes Auge drauf, dass da nichts Unredliches passiert“, sagt Claudia Wallbaum. Zudem bekäme in einem solchen Fall der bzw. die Wählende zusätzlich eine extra Benachrichtigung über die Adressänderung an die Heimatadresse.

Sich engagieren

Wir haben schon ein gutes Team, aber ein paar freiwillige Wahlhelfer zusätzlich könnte ich noch gebrauchen“, sagt Claudia Wallbaum, die damit rechnet, dass die Wahlen in Sarstedt schnell durchgeführt und abgeschlossen werden können. „Die Briefwahlen werden in Hildesheim im Kreishaus bearbeitet, das ist schon mal eine große Entlastung.“ Doch auch „die Mitarbeitenden des Rathauses sind am Wahltag komplett mit in den Wahllokalen oder im Rathaus, die müssen alle ran.“

Anders als beim letzten Mal

Bei den Wahllokalen ergeben sich 2022 nur geringfügige Änderungen. Wer früher in der Sporthalle Giebelstieg gewählt hat, muss jetzt in die Kita an der Kassebeerenworth. Und wer bislang im Seniorenheim am Sonnenkamp wählte, wählt nun in der Kita am Sonnenkamp.
Der größte Wahlbezirk mit 1064 Wählenden ist in Sarstedt übrigens der Sonnenkamp. Und der wird bekanntlich ja noch größer. Dieses Jahr wählen die Neubürger vom Sonnenkamp Ost in der Kita am Sonnenkamp. „Aber in den kommenden Jahren werden wir da perspektivisch sicher noch ein weiteres Wahllokal einrichten“, so Wallbaum.

Wer wird´s?

Wer die Spannung am Wahlabend nur schwer aushalten kann, kann sich immer aktuell über die Wahlergebnisse informieren. Auf der Homepage der Stadt www.sarstedt.de wird es einen Link zu den Ergebnissen im Landkreis geben.

Nochmal informieren

Wer noch unschlüssig ist oder sich gerne die Kandidierenden genauer ansehen möchte, hat dazu Gelegenheit:
Am Dienstag, dem 6. September 2022, um 19.00 Uhr findet eine Veranstaltung im Pfarrheim der Heilig-Geist-Gemeinde, Bischof-von-Ketteler-Platz 1, Sarstedt statt. Die Kolpingsfamilie lädt ein. Der Diskussion stellen sich die Kandidierenden Markus Brinkmann (SPD – MdL), Anke von Gadenstedt (CDU), Sabrina Pach (Grüne), Christian Lege (FDP) und Mario Minkmar (AfD). Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Machen Sie mit!

Gehen Sie wählen: Am 09.10.2022 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr persönlich in Ihrem Wahllokal oder schon vorher mittels der Briefwahl! /stb