Krankenversicherungsbeiträge auch für Rentner:innen erhöht

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Erhöhung der Zusatzbeiträge: Bei vielen gesetzlich Krankenversicherten ist die Anhebung zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten – für pflichtversicherte Rentner:innen ist sie erst ab März 2023 wirksam. Was Betroffene dazu wissen sollten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim.

Für viele gesetzlich Krankenversicherte hat sich zum 1. Januar 2023 der Zusatzbeitrag durchschnittlich um 0,3 Prozent erhöht. Für Rentner:innen, die in der Krankenversicherung der Rentner:innen pflichtversichert sind, änderten sich die Beiträge bis vor kurzem nicht. Doch: Ab März 2023 wird auch hier die Erhöhung wirksam. „Informiert werden Betroffene über die Erhöhung der Zusatzbeiträge in der Regel auf dem Kontoauszug. Schriftliche Bescheide versendet die Rentenversicherung nur in Ausnahmefällen; etwa, wenn Rentenberechtigte:r und Kontoinhaber:in nicht identisch sind“, erläutert SoVD-Beraterin Sabine Eck. Grund für die zeitversetzte Berücksichtigung sind entsprechende gesetzliche Vorgaben.

Fragen rund um die Änderung der Zusatzbeiträge und zu weiteren Rententhemen beantworten die Beratenden des SoVD in Hildesheim. Eine Kontaktaufnahme ist unter T. 05121-74790 oder per Mail an info.hildesheim@sovd-nds.de möglich.