Verunreinigungen durch Hunde und Pferde

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Immer wieder muss festgestellt werden, dass die Stadt an vielen Stellen durch Hunde- oder Pferdekot verunreinigt wird. Sehr zum Ärger von allen Bürgerinnen und Bürgern. Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass nach der Verordnung der Stadt Sarstedt zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Gefahrenabwehrverordnung) Tierhalterinnen und Tierhalter sowie die mit der Führung oder Beaufsichtigung von Tieren beauftragten Personen verpflichtet sind, den von ihren Tieren auf öffentlichen Verkehrsflächen abgelegten Kot unverzüglich zu beseitigen. Verstöße gegen die genannte Vorschrift stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden kann.

Verantwortungsvolle Tierhalterinnen und Tierhalter entsorgen die Hinterlassenschaften ihrer Begleitung ordnungsgemäß im Müll und nicht auf öffentlichen Flächen. Dies trägt ein Stück weit zur Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt bei und sollte daher im Interesse aller sein.