Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz

Polizei

Am Mittwoch, 02.08.23, kontrollierten Polizeibeamte einen 18-Jährigen, der mit einem Mofa in der Holztorstraße in Sarstedt unterwegs war. An dem Kleinkraftrad befand sich ein grünes Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr, ein gültiger Versicherungsnachweis konnte nicht erbracht werden. Gegen ihn wird ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass ein Versicherungskennzeichen nur für ein Jahr, vom 01. März bis Ende Februar des Folgejahres, gültig ist. Die Schriftfarbe für die Kennzeichen im Jahr 2023 ist schwarz. Die Vorschriften gelten ebenso für E-Scooter. /ots /boe