Kommunales Energiemanagement: Energiebericht 2022 für Sarstedt veröffentlicht

Symbolbild: Alexander Stein/Pixabay

Paragraf 17 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG) verpflichtet die niedersächsischen Kommunen zur regelmäßigen Erstellung und Veröffentlichung eines kommunalen Energieberichtes. Der kommunale Energiebericht muss danach mindestens folgende Angaben enthalten:

  • die jährlichen Kosten, Verbräuche und CO2-Emissionen der kommunalen Liegenschaften
  • Kennwerte in kWh/m²/a
  • Witterungsbereinigung für Heizenergie

Er ist erstmalig zu erstellen für das Jahr 2022 und bis zum 31.12.2023 zu veröffentlichen. Anschließend beträgt der vorgeschriebene Berichtszeitraum drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Den Energiebericht 2022 der Stadt Sarstedt finden Sie auf der Homepage der Stadt.