Urlaub gebucht? Das gilt es bei Reise- und Ausweisdokumenten zu beachten

Wenn einer eine Reise tut… benötigt er im Ausland entsprechende Ausweisdokumente. Damit die rechtzeitige Ausstellung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises gelingt, sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden. Auch für Passfotos gelten demnächst neue Regelungen. (Symbolbild: Pixabay/Rudy and Peter Skitterians)

Das Bürgercenter der Stadt Sarstedt weist darauf hin, dass die Bearbeitungszeit von Personalausweisen und Reisepässen zurzeit bis zu sechs Wochen dauern kann. „Bitte werfen Sie rechtzeitig einen Blick in Ihre Dokumente, ob diese noch gültig sind. Wir empfehlen den Antrag frühzeitig zu stellen, wenn eine Reise geplant ist,“ so Bettina Döring, Bürgercenter der Stadt Sarstedt. „Zu Ferienzeiten und Feiertagen kann es auch zu längeren Wartezeiten kommen (bis zu 10 Wochen),“ ergänzt Döring.

Für Kinder gibt es seit dem letzten Jahr keine Kinderreisepässe mehr. Um mit dem Kind verreisen zu können, muss entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden.

Für die Ausstellung eines Personalausweises bei Personen unter 16 Jahren ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich. Für die Ausstellung eines Reisepasses liegt die Altersgrenze für die Zustimmung beider Sorgeberechtigten bis zum 18. Lebensjahr, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben.

Bei Express-Bestellungen (Zuschlag 32 Euro) liegt der Reisepass nach drei bis vier Werktagen abholbereit in der Behörde vor. Der Expresspass kostet ab 24 Jahren insgesamt 102,00 Euro für zehn Jahre Gültigkeit und für unter 24-jährige 69,50 Euro für sechs Jahre Gültigkeit.

Vorläufige Reisepässe können nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden, sofern weder ein regulärer noch ein Express-Pass ausgestellt werden kann. Hierfür bedarf es der Vorlage geeigneter Nachweise.

Das Bürgercenter weist darauf hin, dass Personalausweise oder Reisepässe nur persönlich beantragt werden können. Mitzubringen ist ein gültiges Identitätsdokument, Geburts- oder Heiratsurkunde, sowie ein biometrisches Passbild.

Weiterhin ist zu beachten, dass ab 1. Mai 2025 keine ausgedruckten Passbilder mehr angenommen werden können. Diese werden dann direkt im Bürgercenter oder bei autorisierten Fotografen aufgenommen.

Weitere Fragen beantworten die Mitarbeitenden des Bürgercenters unter buergercenter@sarstedt.de oder telefonisch unter T. 05066-805-80 zu den gewohnten Öffnungszeiten. Diese können unter Bürgercenter der Stadt Sarstedt | Stadt Sarstedt nachgelesen werden.