Verkehrssicherheitswoche des Polizeikommissariats Sarstedt

Neben einem Fall von Alkohol am Steuer verzeichnete das Polizeikommissariat Sarstedt mehrere Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit, das Benutzen von Mobiltelefonen während der Fahrt, sowie Verstöße gegen die Gurtpflicht. (Symbolbild: Freepik/jcomp)

Im Zeitraum vom 24. bis 30. März 2025 wurden im Rahmen der Verkehrssicherheitswoche durch den Einsatz- und Streifendienst des Polizeikommissariats Sarstedt insgesamt 236 Fahrzeuge kontrolliert. Die Beamten stellten bei den Verkehrskontrollen 152 Ordnungswidrigkeiten fest und leiteten entsprechende Verfahren ein.

Bei den Verkehrsverstößen handelte es sich u.a. um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, das Benutzen von Mobiltelefonen während der Fahrt, sowie Verstöße gegen die Gurtpflicht.

Ergänzend dazu wurden zwei Blitzer-Anhänger des Landkreis Hildesheim eingesetzt, die in der Woche Geschwindigkeitsverstöße von insgesamt 425 Fahrzeugführenden dokumentierten. Zudem führte ein Verkehrsteilnehmer seinen Pkw unter dem Einfluss von Alkohol und musste sich einem Atemalkoholtest unterziehen. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt bis auf Weiteres untersagt. Nun drohen ein Fahrverbot und Bußgeld von 500 Euro.

Weiterhin wurden während der Verkehrssicherheitswoche zwölf Strafverfahren eingeleitet. Bei den Verfahren handelte es sich um eine Urkundenfälschung im Straßenverkehr, ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, sowie um zehn Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

An dieser Stelle weist das Polizeikommissariat alle Fahrzeughalter darauf hin, den Gültigkeitszeitraum ihrer Versicherungskennzeichen zu überprüfen. Seit dem 1. März 2025 hat das neue Versicherungsjahr begonnen.

/ots /kb