Schiller-Oberschule beginnt Anmeldeverfahren für neue 5. Klassen

Mit den Osterferien im Rücken steht vielen Eltern von Viertklässlerinnen und Viertklässlern die Aufgabe bevor, ihr Kind in einer weiterführenden Schule anzumelden. In der Regel bieten die Schulen hierzu verschiedene Möglichkeiten und Zeiträume an.

Auch die Schiller-Oberschule Sarstedt beginnt demnächst mit dem Anmeldeverfahren für die künftigen 5. Klassen des Schuljahres 2025/2026. Die nötigen Formulare können von der Homepage heruntergeladen oder das bereits fertig zusammengestellte und ausgedruckte Anmeldepaket zu folgenden Zeiten im Sekretariat abgeholt werden: in der Woche vom 12.5. bis 16.5., täglich von 9.00–12.00 Uhr, sowie zusätzlich am Montag, 12.5., von 13.00–15.00 Uhr.

Die ausgefüllten Unterlagen, welche mit „SCHULE“ gekennzeichnet sind, sowie die weiteren geforderten Nachweise, können entweder digital (groenke@schiller-oberschule-sarstedt.de) oder auf dem Postweg (Schiller-Oberschule, Wellweg 41, 31157 Sarstedt) abgeschickt oder persönlich in einem verschlossenen Briefumschlag in den Schulbriefkasten (Haupteingang am Wellweg) geworfen werden.

Für die Anmeldung benötigt die Schule folgende Unterlagen:

  • das Halbjahreszeugnis der 4. Klasse (Januar 2025)
  • die Geburtsurkunde
  • ein Passbild/Foto
  • den Impfpass (Masernschutz) im Original
  • den vorhandenen Schwimmpass

sowie, falls erforderlich,

  • das Sorgerechtsurteil
  • den Leistungsbescheid für die Lernmittelausleihe
  • das Gutachten für den Förderbedarf

Bei Anmeldung in „Papierform“ wird darum gebeten, die Unterlagen als Kopien einzureichen. Wer keine Möglichkeit hat, Kopien anzufertigen, reicht bitte die Originale herein. Die Kopien werden dann seitens der Schule gefertigt und die Originale nach Absprache wieder zurückgegeben.

Das Anmeldeformular sowie die vier Seiten für die DSGVO (Einverständniserklärung gemäß DSGVO und Schülerausweise, Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos in der Zeitung, Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos auf der Homepage der Schule, Einwilligung zur Kommunikation per elektronischer Mail (E-Mail)) müssen von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden! 

Die Schulleitung bittet um Verständnis, dass außerhalb der oben genannten Zeiten das Abholen der Unterlagen sowie Beratungsgespräche nur nach vorheriger telefonischer Absprache möglich sind.