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	<title>3G &#8211; KLEEBLATT.de</title>
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	<description>NACHRICHTEN AUS DER REGION SARSTEDT</description>
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		<title>Ab sofort 3G-Regeln im Innerstebad Sarstedt</title>
		<link>https://www.kleeblatt.cafe/2022/02/24/ab-sofort-3g-regeln-im-innerstebad-sarstedt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marlene Helmers]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Feb 2022 15:17:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Lokales]]></category>
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		<category><![CDATA[Spotlight]]></category>
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		<category><![CDATA[Stadtbad Sarstedt]]></category>
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					<description><![CDATA[Geimpft, genesen, getestet Am Donnerstag, 24. Februar 2022, tritt die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen mit ersten Lockerungen in Kraft. Für Besucher und Besucherinnen des Innerstebades mit Saunabereich gilt ab sofort die 3G-Regel.  Der Zutritt ist <a class="mh-excerpt-more" href="https://www.kleeblatt.cafe/2022/02/24/ab-sofort-3g-regeln-im-innerstebad-sarstedt/" title="Ab sofort 3G-Regeln im Innerstebad Sarstedt">[...]</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><b>Geimpft, genesen, getestet</b></p>
<p>Am Donnerstag, 24. Februar 2022, tritt die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen mit ersten Lockerungen in Kraft. Für Besucher und Besucherinnen des Innerstebades mit Saunabereich gilt ab sofort die 3G-Regel.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p>Der Zutritt ist nur möglich, wer<br />
• geimpft ist, d.h. wenn seit der Zweitimpfung 14 Tage vergangen sind (wichtig: auch nach Johnson &amp; Johnson ist eine zweite Impfung notwendig). Nach Genesung gilt dies bereits nach einer Impfung ohne 14tägige Frist.<br />
• genesen ist, d.h. wer einen Genesen-Nachweis vorweisen kann, d.h. positiver PCR Test, der mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage (3 Monate) zurückliegt.<br />
• getestet ist, d.h. wer einen PCR-Test (max. 48 Stunden gültig) oder PoC Antigen Schnelltest (max. 24 Stunden gültig) vorweisen kann.</p>
<p>Wer nicht genesen ist und aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss sich testen lassen. Dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p>Bade- und Saunagäste werden gebeten, an der Kasse einen entsprechenden Nachweis vorzuzeigen.</p>
<p>Zu den Hygienemaßnahmen gilt auch weiterhin, dass im kompletten Eingangs- und Umkleidebereich des Hallenbades eine FFP2 zu tragen ist. Die Maskenpflicht entfällt für Kinder unter 6 Jahren. Bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Stoffmaske) ausreichend.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p>Zur Registrierung hängt im Kassenbereich ein QR-Code der Corona-Warn-App aus. Erfassungsbögen liegen auch weiterhin aus. Die Registrierung ist allerdings freiwillig.<span class="Apple-converted-space"><br />
</span>Im Saunabereich steht auch die Dampf- und die Finn-Sauna 1 wieder zur Verfügung. Auch das „Aufwedeln“ ist wieder möglich. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die zeitlichen Blöcke in der Sauna aufgehoben wurden.</p>
<p>Mindestabstände von 1,5 m sind wie gewohnt im gesamten Bad mit Saunabereich einzuhalten. Insgesamt sind 130 Badegäste im Hallenbad zugelassen, im Saunabereich 35 Personen.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
<p>Die 3G-Regel gilt ab sofort auch für alle Sporthallen in Sarstedt.<span class="Apple-converted-space"> </span></p>
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