
Allgemeines
An die Leine bitte! Ab dem 1. April gilt Leinenpflicht
Gemäß § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) ist in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli eines Jahres (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) in der freien Landschaft […]