Corona: Regelungen für Umzüge


Landkreis Hildesheim
(lps/4). Durch die Allgemeinverfügung des Landes zu Beschränkung sozialer Kontakte während der Corona – Pandemie sind seit Beginn der Woche zahlreiche Einschränkungen in Kraft getreten, die teilweise in den Alltag einschneiden. Dazu zählt zum Beispiel auch die Frage, wer bei einem Umzug mithelfen darf.
Grundsätzlich sind Kontakte zu anderen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Deshalb dürfen sich in der Öffentlichkeit nicht mehr als zwei Personen gemeinsam aufhalten. Und auch die müssen einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten. Als Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung nur Familienangehörige und Personen, die miteinander in einer Wohnung leben, genannt.

Wer also ein Umzugsunternehmen mit der Durchführung seines Umzugs beauftragt hat, ist auf der sicheren Seite; die dürfen arbeiten. Freunde und Verwandte dürfen zwar grundsätzlich mithelfen, aber der gesamte Umzug darf nur von maximal zwei externen Personen durchgeführt werden.