Dorfgemeinschaftshäuser öffnen wieder für Sport- und Trainingsbetrieb

Bei der ersten Corona-Presseinformation der Stadt nach den Sommerferien hatte Fachbereichsleiter Christoph Neuber am 5. September Erfreuliches aus dem Bereich Sport im Gepäck.

Badegäste in Sarstedt können sich auf übergangslose Schwimmfreuden freuen. Direkt im Anschluss an die Freibadsaison, die in diesem Jahr erst am 30. September endet, wird am 1. Oktober das Hallenbad wiedereröffnet. Lediglich der Spaßbadbereich bleibt aufgrund von Sanierungsarbeiten vorerst geschlossen. Für das Freibad gelten ab sofort jedoch aufgrund der kürzeren Tage neue Öffnungszeiten. Diese sind Montag von 10 bis 19 Uhr, Dienstag – Samstag von 7 bis 19 Uhr und Sonntag von 8 bis 19 Uhr.

Des Weiteren können ab sofort auch die Dorfgemeinschaftshäuser wieder für den Sport- sowie Trainingsbetrieb geöffnet werden.

Stadtmanagerin Andrea Satli informierte, über den Start der Aktion STADTRADELN in Sarstedt am 6. September und einen dritten Aktionstag in der Innenstadt am Donnerstag, 1. Oktober. Beim Late-Night-Shopping von 18 Uhr an bis 21 Uhr erwarteten die Sarstedter an diesem Abend einige interessante Angebote, die derzeit in Vorbereitung seien. Ferner sollen Gespräche mit den örtlichen Gastronomen über eine Werbekampagne für kulinarischen Genuss in Sarstedt geführt werden.

Der Bereich Ordnung verzeichnet nach Aussage von Fynn Gogoll einen erhöhten Gesprächsbedarf in Bezug auf Hygienekonzepte. Von Seiten der Finanzen seien inzwischen die Anträge von sieben Unternehmen positiv entschieden worden, drei weitere Anträge lägen zur Prüfung und Beratung vor. Zudem hätten sechs Vereine bereits Geld aus dem Fördertopf der Stadt erhalten.

Über eine insgesamt ruhige Lage berichtete Frank Müller seitens der Sarstedter Polizei, forderte jedoch noch einmal zur Einhaltung der Maskenpflicht auf. Im Zuge einer Kontrollaktion habe man feststellen müssen, dass diese teilweise zu lax gehandhabt werde. Müller wies darauf hin, dass an den Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs das Tragen einer Maske Pflicht ist, sobald das Gelände betreten wird. Dieses werde von vielen nicht beachtet, eine Missachtung könne jedoch durchaus auch zur Anzeige führen. (Christina Neumann).