Führerscheinstelle in Hildesheim öffnet wieder ohne Terminvergabe

Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Hildesheim ist seit Freitag, 1. April, wieder für den freien Publikumsverkehr geöffnet. Damit können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen ohne vorherige Terminvereinbarung jeweils Montag und Dienstag sowie Donnerstag und Freitag in der Zeit von 7.30 bis 12.00 Uhr erledigen.

Wer die Führerscheinstelle in Hildesheim lieber geplant und ohne Wartezeit aufsuchen möchte, kann auch weiterhin über die Landkreis-Website online einen Termin reservieren. Besuche mit Termin sind jeweils Mittwochvormittag und Donnerstagnachmittag vorgesehen. Die Führerscheinstelle in Alfeld ist von den freien Öffnungszeiten ausgenommen. Hier ist ein Besuch aufgrund der personellen Ressourcen weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Zumindest in den ersten Tagen nach der Öffnung ist mit einem stark erhöhten Publikumsaufkommen zu rechnen. Daher rät die Kreisverwaltung, sich auch auf die späteren Öffnungszeiten zu verteilen und vor allem zunächst nur dringende Angelegenheiten zu erledigen. Dies gilt insbesondere für den Pflichtumtausch von Führerscheinen in neue, fälschungssichere EU-Kartenführerscheine. Der Umtausch ist in Phasen eingeteilt. Die erste Phase betrifft nur den Umtausch der alten Papierführerscheine (graue, rosafarbene und DDR-Führerscheine). Hierbei richtet sich die Umtauschfrist, also bis wann der Führerschein umgetauscht sein muss, nach dem Geburtsjahr. Die Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen den Umtausch bis zum  19. Juli 2022 vollzogen haben. Alle anderen können sich dafür noch etwas Zeit nehmen, denn die zeitliche Staffelung reicht bis 2033. Nähere Informationen zu den Fristen gibt es auf der Landkreis-Website unter www.landkreishildesheim.de/Führerscheinstelle/InformationenzumPflichtumtausch.

Unabhängig von der Öffnung für den Publikumsverkehr gelten weiterhin für den Besuch des gesamten Straßenverkehrsamts (Zulassungs- und Führerscheinstelle) zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeitenden die Schutzmaßnahmen im Rahmen des Hygienekonzepts: 3G-Regelung, Tragen einer medizinischen oder einer FFP2 Maske, Einhalten des Mindestabstands und Händedesinfektion beim Betreten des Schalterbereichs. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Wartezone aktuell außerhalb des Gebäudes befindet und auch hier der Mindestabstand einzuhalten ist. Der Einlass erfolgt geregelt über Personal vor Ort. / Landkreis Hildesheim (lps/II).