Polizei Sarstedt zieht positive Bilanz der Verkehrssicherheitswoche

Auch auf kurzen Strecken gehört der Sicherheitsgurt angelegt. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. (Symbolbild: Pixabay)

In der Zeit vom 25.09. bis 29.09.2023 fand im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats Sarstedt eine Verkehrssicherheitswoche statt. Thema der Verkehrssicherheitswoche war die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr mit den Schwerpunktsetzungen der Geschwindigkeitsüberwachung sowie der Kontrolle des Radverkehrs, insbesondere im Hinblick von Beleuchtungseinrichtungen aufgrund der bevorstehenden dunklen Jahreszeit.
Dazu wurden, neben der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten, die kontrollierten Verkehrsteilnehmenden hinsichtlich weiterer Hauptunfallursachen, Ablenkung im Straßenverkehr sowie Alkohol- und Betäubungsmittelbeeinflussung sensibilisiert.
Weiterhin wurde neben präventiver Schulwegüberwachung an örtlichen Grundschulen ein Präventionsstand in der Sarstedter Innenstadt errichtet. Hierbei lag der Schwerpunkt auf der Aufklärung von Verkehrsteilnehmenden hinsichtlich gesetzeskonformen Verhaltens im Zusammenhang mit dem Radverkehr.
Unterstützt wurde das PK Sarstedt durch die Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Hildesheim.

Während der Verkehrssicherheitswoche sind im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen sowie von mobilen Verkehrskontrollen 129 Kraftfahrzeuge sowie 42 Fahrräder kontrolliert worden. Hierbei wurden insgesamt 93 Ordnungswidrigkeiten festgestellt.
Von den 30 festgestellten Geschwindigkeitsverstößen befanden sich 12 im Verwarngeldbereich und 18 im Bußgeldbereich. Zudem erwartet einen Betroffenen neben einem empfindlichen Bußgeld künftig ein Fahrverbot aufgrund einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 42 km/h.

Darüber hinaus war bei 20 Fahrzeugführenden der vorgeschriebene Sicherheitsgurt nicht angelegt. Sieben Kraftfahrzeugführende sowie eine fahrradfahrende Person bedienten während der Fahrt verbotswidrig ein Mobilfunktelefon. Ebenso sind 28 sonstige Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel zwei Rotlichtverstöße an Ampelanlagen, festgestellt worden. Diese Ordnungswidrigkeiten wurden entsprechend geahndet.

Zudem sind im Rahmen der Verkehrssicherheitswoche drei Strafverfahren wegen nicht bestehendem Versicherungsschutz von Kraftfahrzeugen sowie zwei Strafverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet worden.
Ebenso ergaben sich im Rahmen einer Verkehrskontrolle einer 79-jährigen Fahrzeugführerin Hinweise, dass diese aufgrund von körperlichen Mängeln eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit aufweist. Daher ist ein Bericht an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zur weiteren Überprüfung gefertigt worden.

Während des Verlaufs der Verkehrssicherheitswoche ist es zu keinen Verkehrsunfällen unter Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel im Zuständigkeitsbereich des PK Sarstedt gekommen.

Auch zukünftig werden Verkehrssicherheitswochen im Bereich des PK Sarstedt durchgeführt, um den Hauptunfallursachen entgegenzuwirken
Das PK Sarstedt zieht nach der Verkehrssicherheitswoche insgesamt, aufgrund überwiegend positiver Resonanz gegenüber den polizeilichen Maßnahmen sowie weitestgehend gesetzeskonformen Verhaltens der Verkehrsteilnehmenden, eine positive Bilanz. /ots /fha