Anträge für akute Hochwasserhilfen können jetzt gestellt werden

Symbolbild: Pixabay

Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist nun die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.

Bewilligungsstellen sind die von dem Hochwasserereignis betroffenen, örtlich zuständigen Behörden. Die Anträge aus dem Landkreis Hildesheim können jetzt bis zum 22. März 2024 beim Amt für Bevölkerungsschutz per Mail an soforthilfe-hochwasser2023@landkreishildesheim.de gestellt werden. Als Ansprechpartner für die Antragsstellung steht Martin Gillert telefonisch unter T. 05121 / 309-2691 für Fragen zur Verfügung. Die Förderrichtlinie und Antragsformulare stehen zum Download auf der Website des Landkreises bereit.

Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.

Weitere Infos finden Sie auch auf der Internet-Seite der Landesregierung unter FAQ.