Jetzt noch per Briefwahl Stimme abgeben!

Ausgefüllte Wahlbriefe sollten bis 20. Februar postalisch versandt werden. Briefwahlen an Ort und Stelle sind im Briefwahlbüro bis 21. Februar möglich. (Symbolbild: Freepik/Alexander Fox).

Deutschland wählt ein neues Parlament. Auch die Bürgerinnen und Bürger in Sarstedt und Umgebung stehen damit vor der verantwortungsvollen Aufgabe, ihr Kreuzchen bei der kommenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zukunftsweisend zu setzen.

Wer am Wahlsonntag jedoch keine Zeit hat, um das zuständige Wahllokal aufzusuchen, oder in der aktuell vorherrschenden Grippesaison vorsorgen möchte, hat jetzt noch die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Briefwahlunterlagen können nach wie vor mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckten Antrag (unter vollständiger Angabe von Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum) beantragt werden. Eine Beantragung kann auch ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks schriftlich (Brief oder Postkarte), durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung gestellt werden. Eine Beantragung online ist noch bis Montag, dem 17. Februar 2025, bis 23.59 Uhr unter Verwendung des folgenden QR-Codes möglich:

Briefwahllokal bis 21. Februar geöffnet
Seit dem 6. Februar hat zudem das Briefwahllokal in der Steinstraße 13 (AWO Begegnungsstätte) in Sarstedt geöffnet. Hier haben Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, persönlich Briefwahlunterlagen zu beantragen und ggf. direkt vor Ort per Briefwahl zu wählen. Die Unterlagen müssen dabei von der wahlberechtigten Person selbst ausgegeben oder versandt werden. Im Falle einer schriftlichen Vollmacht kann dies auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Das Briefwahllokal hat zu folgenden Zeiten geöffnet: Mo bis Sa von 9.00 bis 12.00 Uhr, sowie Mo, Di und Fr von 14.00 bis 16.00 Uhr und Do von 14.00 bis 18.00 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, dem 21. Februar 2025, steht das Briefwahllokal durchgehend von 9.00 bis 15.00 Uhr zur Verfügung.

Einsendefrist einhalten
Postalisch versandte Wahlbriefe sollten so abgeschickt werden, dass sie spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, bis 18.00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingehen. Innerhalb Deutschlands sollten Wahlbriefe spätestens drei Werktage vor der Wahl, d.h. am Donnerstag, dem 20. Februar 2025 auf den postalischen Weg geschickt werden. Die Sendung ist dabei im Inland kostenfrei.
Auch danach können Wahlbriefunterlagen noch bis zum Wahltag um 18.00 Uhr persönlich an die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckte Stelle gebracht werden. Wahlbriefe, die am Wahltag bis 18.00 Uhr nicht bei der zuständigen Stelle vorliegen, können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

/jph