Jägerprüfung 2025: Zulassung muss bis 14. April beantragt werden

Interessierte, die in diesem Jahr ihre Prüfung zum Jäger bzw. zur Jägerin ablegen wollen, sollten ihre Anträge bis spätestens 14. April 2025 einreichen. (Symbolbild: Freepik/fxquadro)

Auch in diesem Jahr wird die Jagdbehörde des Landkreises Hildesheim wieder die Jägerprüfung durchführen. Dies geschieht wie immer in enger Zusammenarbeit mit den Jägerschaften Hildesheim und Alfeld.

Die einzelnen Prüfungsabschnitte finden an diesen Tagen statt:

  • Schießprüfung Ahrbergen (25./26. April)
  • Schießprüfung Oberg (10. Mai)
  • Schriftliche Prüfung (15. Juni)
  • Mündlich-praktische Prüfung (21. Juni)

Die Anträge für die Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens bis zum 14. April 2025 bei der Jagdbehörde des Landkreis Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim einzureichen. Der Antrag kann unter https://www.landkreishildesheim.de/Bürgerservice/Bürgerservice/Formulare (Jagd, Waffen & Sprengstoff) heruntergeladen werden.

Für weitere Auskünfte steht Sebastian Grille von der Jagdbehörde gerne zur Verfügung. Er ist unter T. 05121-309-3771 oder per Mail an sebastian.grille@landkreishildesheim.de zu erreichen.