
Im Landkreis Hildesheim wurde bei einer Breitflügelfledermaus Tollwut festgestellt. Das Tier war am 11. Juni 2025 flugunfähig auf einem Parkdeck in der Hildesheimer Innenstadt aufgefunden und lebend zu dem Fledermausbetreuer im Landkreises Hildesheim gebracht worden. Dieser vermutete bereits eine Tollwuterkrankung. Nach dem Tod des Tieres verständigte er das Amt für Veterinärwesen, das die Fledermaus zur Untersuchung auf Tollwut an das Veterinärinstitut in Hannover weiterleitete. Dort wurde am 16. Juni 2025 Tollwut nachgewiesen.
Deutschland gilt als frei von klassischer Tollwut. Allerdings wird Tollwut bei Fledermäusen regelmäßig nachgewiesen. In Niedersachsen wurden im Jahr 2024 fünf Tollwuterkrankungen bei Fledermäusen festgestellt.
In diesem Zusammenhang weist der Landkreis Hildesheim darauf hin, dass erkrankte Fledermäuse auf keinen Fall angefasst werden dürfen. Das Tollwutvirus wird in der Regel durch Bisse übertragen. Es besteht beim Anfassen der Fledermäuse die Gefahr, gebissen zu werden. Eine Heilung der Tollwut ist bei Tieren und Menschen nicht möglich. Eine Erkrankung endet tödlich. Allerdings kann bei rechtzeitiger Impfung einer gebissenen Person der Ausbruch der Erkrankung verhindert werden.
Werden erkrankte Fledermäuse gefunden, ist mit dem Veterinäramt unter T. 05121-309-111 oder mit dem Fledermausbetreuer Karsten Passior unter T. 05069-8060999 Kontakt aufzunehmen.