Erholung für alle: Urlaubsförderung für Familien mit wenig Einkommen

Jede Familie hat Erholung vom anstrengenden Alltag verdient, doch nicht alle können sich einen Urlaub leisten. Über mögliche Förderungen für einkommensschwache Familien informiert der Sozialverband Deutschland. (Symbolbild: Freepik/fxquadro)

In den Urlaub fahren, einmal ausspannen und sich erholen: Nicht für jede Familie ist das finanziell machbar. Deshalb fördert das Land Niedersachsen unter bestimmten Umständen Erholungsurlaube für Familien mit wenig Einkommen – insofern mindestens ein Kind teilnimmt. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim informiert rund um das Förderangebot.

Jede Familie hat Urlaub und Erholung verdient. Um dies auch für Familien mit wenig Einkommen möglich zu machen, fördert das Land Niedersachen einen Urlaub für Betroffene, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen. Im Rahmen der einkommensabhängigen Leistung förderungsfähig sind Erholungsaufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen in Ferienstätten gemeinnütziger Trägerinnen und Träger, in für Familienferien geeigneten Jugendherbergen oder anderen familiengerechten Einrichtungen wie Bauernhöfen und Campingplätzen in Deutschland.

Wenn mindestens ein Kind teilnimmt, wird jeder Übernachtungstag mit bis zu 15 Euro bezuschusst. Außerdem sind weitere Zuschläge möglich“, weiß SoVD-Beraterin Annika Lang aus Hildesheim. Alleinerziehende und Familien mit einem oder einer Angehörigen mit Behinderung erhielten pro Tag mit Übernachtung zusätzlich bis zu zehn Euro, bei einem Aufenthalt in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder Jugendherberge seien es bis zu 15 Euro. In begründeten Fällen können auch Großeltern bei der Förderung berücksichtigt werden.

Ob eine Förderung infrage kommt, kann unter www.familien-in-niedersachsen.de berechnet werden. „Wer dazu oder zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten wie Wohn- oder Bürgergeld Fragen hat, kann sich auch an den SoVD wenden. Wir sind gerne behilflich“, informiert Lang. Mehr Informationen zur Urlaubsförderung des Lands Niedersachsen sowie der Antragstellung sind außerdem unter www.soziales.niedersachsen.de zu finden. Die Beratenden des SoVD in Hildesheim stehen unter der E-Mailadresse info.hildesheim@sovd-nds.de oder telefonisch unter T. 05121-74790 gerne zur Verfügung.