Im Landkreis Hildesheim leben viele unterschiedliche Wildtiere, die oft auch im städtischen Raum anzutreffen sind. Dazu gehören sowohl einheimische Arten wie Marder und Füchse, aber auch invasive Wildtiere, die ursprünglich aus anderen Ländern nach Deutschland gekommen sind wie der Waschbär. Da es sich dabei oft um ungebetene Gäste handelt, die unter anderem Krankheiten verbreiten, Schäden verursachen und die heimische Tierwelt bedrohen, benötigen viele Grundstückseigentümer und Eigentümerinnen Unterstützung im Umgang mit dieser Thematik.
Im städtischen Raum dürfen Grundeigentümerinnen, Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigte der Grundstücke Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Dachse, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutrias und Wildkaninchen nicht eigenständig fangen, töten und sich aneignen. Dies gilt nur für Personen, die über einen gültigen Jagdschein verfügen. Sollten Sie nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein, können Sie nur eine Jägerin oder einen Jäger mit dem Fang oder der Tötung beauftragen.
Bei den Wildtieren ist zwischen kranken bzw. verletzten und gesunden Tieren zu unterscheiden. Sollten die Tiere einen kranken oder verletzten Eindruck machen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Polizei. Sollten die Tiere einen gesunden Eindruck machen, haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
- Wildtiere fühlen sich oft von Müll und Abfällen angezogen. Wenn Sie diese entfernen oder unzugänglich aufbewahren, könnten die Tiere schnell das Interesse an Ihrem Grundstück verlieren. Einzelheiten können Sie dem Merkblatt zum Umgang mit Waschbären (siehe Dokumente) entnehmen.
- Wenn Sie nicht selbst über einen gültigen Jagdschein verfügen, aber eine Jägerin/einen Jäger kennen, können Sie diese Person mit dem Fang und der Tötung der Wildtiere beauftragen.
- Sollten Sie keine Jägerin/Jäger kennen, können Sie sich an die Jagdbehörde wenden. Diese verfügt über eine Liste von freiwilligen Jägerinnen und Jägern. Die Jagdbehörde wird Ihre Kontaktdaten an die Freiwilligen weitergeben, mit der Bitte, dass diese Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Die Jagdbehörde vermittelt lediglich den Kontakt. Aufwandsentschädigungen und andere Absprachen sind direkt mit den Freiwilligen abzuklären.
Weitere Informationen stehen auf der Website des Landkreises zur Verfügung. Hier befindet sich auch ein Merkblatt mit zentralen Informationen zum Download.