Rücksichtsvoller Jahreswechsel – Hinweise zu Feuerwerkskörpern in der Stadt
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen gemäß § 23 […]