Rücksichtsvoller Jahreswechsel – Hinweise zu Feuerwerkskörpern in der Stadt

Nach wie vor möchten einige Menschen nicht auf das Zünden von Feuerwerk in der Silvesternacht verzichten. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern, vor allem in der Innenstadt, gilt es jedoch, einiges zu beachten. (Symbolbild: Lifeforstock via Freepik)

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen gemäß § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz grundsätzlich verboten ist. Zu den pyrotechnischen Gegenständen gehören sämtliche frei verkäufliche Silvesterknaller und -raketen.

Für die Stadt Sarstedt bedeutet dies, dass insbesondere im Innenstadtbereich in der Silvesternacht keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen! Aber auch in den Ortsteilen ist die Vorschrift in der Nähe von Fachwerkhäusern zu beachten.

Ebenso ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten. Verstöße gegen das Verbot werden mit einem Bußgeld geahndet. Wer die weiter im Handel erhältlichen Himmelslaternen trotz des generellen Verbotes verwendet, haftet für entstehende Schäden und macht sich der fahrlässigen Brandstiftung strafbar.

Rücksicht und Vorsicht beim Feuerwerk

  • Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, also eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
  • Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  • Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
  • Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
  • Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
  • Blindgänger“ nicht erneut zünden.
  • In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
  • Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Achten Sie auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.
  • Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.