Corona: Indoor-Spielplätze und andere Freizeiteinrichtungen

Landkreis Hildesheim (lps/I). Seit Montag, 08. Juni dürfen in Niedersachsen wieder Indoor-Spielplätze, Bowling- und Kegelbahnen sowie andere Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen öffnen. Auch Schwimmhallen und Indoor-Spaßbäder müssen nicht länger geschlossen sein.
Allerdings gelten auch hier die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Das bedeutet, der Betreiber ist  – genau wie bei Outdoor-Angeboten – dafür verantwortlich, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Einrichtung, aber auch während des gesamten Zeitraums des Aufenthaltes immer einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, einhält. Aus diesem Grund soll sich grundsätzlich nicht mehr als eine Person je 10 m² Verkehrsfläche dort aufhalten. Auf jeder Bowling- oder Kegelbahn sollten deshalb immer nur die Angehörigen zweier Haushalte miteinander spielen; gleiches gilt auch für Billardtische oder Dartscheiben. Auch in sog. Escape-Rooms dürfen sich immer nur die Mitglieder aus maximal zwei Haushalten gleichzeitig aufhalten.

Outdoor-Freizeiteinrichtungen wie Spielplätze, Freizeitparks, Baumwipfelpfade, Klettergärten, Spielparks, Abenteuerspielplätze, Minigolfanlagen, Bike-Parks, Skateranlage dürfen schon seit dem 25. Mai wieder geöffnet sein, ebenso Freibäder und Spielplätze.