Betreten der Sarstedter Fußgängerzone nur noch mit  Mund-Nasen-Bedeckung

Bereits am Freitag, 23.10.2020, war die 7-Tagesinzidienz im Landkreis Hildesheim über 50 Fälle je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ in den letzten sieben Tagen angestiegen.
Der Landkreis Hildesheim hat nach §3 Abs. 2 S. 3 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nds. Corona-Verordnung) eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der in Fußgängerzonen und auf Wochenmärkten im Landkreis Hildesheim eine textile Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss.
Betroffen davon ist auch die gesamte Sarstedter Fußgängerzone, dazu zählt auch die Engestraße. Die Anordnung sieht das Tragen der Mund-NasenBedeckung zu jeder Tages- und Uhrzeit in dem ausgeschilderten Bereich vor.
Nicht betroffen sind Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können sowie für Kinder unter sechs Jahren.
Die Polizei kontrolliert die Einhaltung ebenso wie die weiteren Regelungen der Nds. Corona-Verordnung und ahndet Verstöße mit Bußgeldern.