Corona: Laternen- und Halloweenumzüge

Wer einen Laternen- und auch Halloweenumzug veranstalten möchte, benötigt hierfür eine Zulassung des

Gesundheitsamtes, welche nur auf Grundlage eines individuellen Hygienekonzeptes erfolgen könnte. Dies ist so in § 8 Abs. 1 der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung geregelt. 

Aber auch private Treffen zu einem Laternenumzug oder zu Halloween-Aktionen sind aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie im Landkreis Hildesheim nur unter ganz strengen Regeln

möglich: weil die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis bei deutlich über 50 liegt, dürfen private Feiern und Zusammenkünften nur mit maximal 10 Personen aus bis zu zwei Haushalten oder den engsten Angehörigen stattfinden.

Dr. Katharina Hüppe, die Leiterin des Hildesheimer Gesundheitsamtes, hat Verständnis für den Wunsch von Familien mit kleinen Kindern, die Traditionen des Laternegehens auch in diesem Jahr aufrecht zu erhalten. Sie empfiehlt den Eltern und auch Kitas, den Kindern die Freunde am Laternebasteln und dem abendlichen Spaziergang nicht zu nehmen. Sie appelliert jedoch daran, entsprechend der vorgenannten Regeln nur in Gruppen von zwei Familien mit der Laterne zu gehen.

Auch wenn im Landkreis Hildesheim traditionell keine großen Halloween-Umzüge stattfinden, ist es in den letzten Jahren doch üblich geworden, dass insbesondere Kinder am Abend des 31. Oktober verkleidet von Haustür zu Haustür gehen. Dr. Hüppe erinnert, dass die Gefahr einer Übertragung des Virus insbesondere dann groß ist, wenn laut gerufen oder gesungen wird. Deshalb sollte in diesem Jahr auch in kleinen Gruppen auf das von Haus zu Haus Gehen verzichtet werden. (Landkreis Hildesheim (lps/I).