Corona: Digitale Einreiseanmeldung für Einreisende aus Risikogebieten ab sofort

Alle Reisenden, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen ab Montag, 9. November eine digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de ausfüllen. Wer unsicher ist, ob das Land als Risikogebiet gilt, kann dies auch über die Eingabemaske erfahren. Die vollständig ausgefüllte Einreiseanmeldung wird automatisch an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet wird; damit gilt die Meldepflicht als erfüllt. In den Fällen, in denen die digitale Meldung nicht möglich ist, kann ausnahmsweise auch die ausgefüllte Aussteigekarte an das Gesundheitsamt geschickt werden. Hierbei ist es besonders wichtig, dass die Daten gut lesbar in Druckschrift eingetragen werden. Wichtig ist, dass die Bestätigung der Einreiseanmeldung zehn Tage aufbewahrt wird, damit sie auf Verlangen vorgezeigt werden kann.

Egal, ob die Einreise auf dem Land-, See- oder Luftweg erfolgt: Alle Reisenden sind außerdem verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung, oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort für einen Zeitraum von jetzt nur noch 10 Tagen in häusliche Quarantäne zu begeben. In dieser Zeit ist es ihnen nicht erlaubt, die Wohnung zu verlassen oder dort Besuch zu empfangen. Nur erforderliche Arztbesuche nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung sind zulässig.

Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne gibt es nur beispielsweise für Personen, die (Groß-) Eltern, (Enkel-)Kinder und Ehe- oder Lebenspartner besuchen beziehungsweise Urlaubsrückkehrer, wenn sie belegen können, dass sie frühestens 48 Stunden vor oder bei der Einreise negativ auf den Corona-Virus SARS-CoV-2 getestet wurden. Das Testergebnis ist auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorzuzeigen.

Wer die häusliche Quarantäne verkürzen möchte, kann sich jetzt frühestens am fünften Tag nach Einreise auf den Corona-Virus SARS-CoV-2 testen lassen. Für den Test, der noch bis zum 1. Dezember kostenlos ist, wird die Bestätigung der Einreiseanmeldung benötigt. Ausschließlich das Gesundheitsamt kann dann nach Vorlage des negativen Testergebnisses unter reiserueckkehrer@landkreishildesheim.de die Quarantäne aufheben.

Weiterhin gilt: Alle, bei denen innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise aus einem Risikogebiet Krankheitssymptome wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust auftreten, sind verpflichtet, sofort Kontakt zum Gesundheitsamt aufzunehmen; idealerweise auch unter der o.g. Emailadresse.

Reisende, die aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands nach Hause zurückgekehrt sind, sind von der Meldepflicht und der Pflicht zur häuslichen Quarantäne nicht betroffen. Für sie gilt jedoch beim Auftreten von Krankheitssymptomen der Hinweis: wenden Sie sich bitte unbedingt telefonisch an Ihren Hausarzt. Dieser wir dann entscheiden, ob der Verdacht einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht und dann gegebenenfalls einen Test veranlassen. Landkreis Hildesheim (lps/I).