Auch im Landkreis Hildesheimer Virus-Mutationen nachgewiesen

Ähnlich wie an anderen Regionen des Landes gab es auch im Landkreis Hildesheim bereits einige wenige nachgewiesene Fälle von Virus-Mutationen: bei insgesamt fünf Personen aus dem Kreisgebiet wurde mittlerweile die britische Variante B.1.1.7 nachgewiesen; einige davon hatten sich innerhalb der Familie oder dem nahen privaten Umfeld als Kontaktperson K1 infiziert. Die Verläufe der Infektion sind sowohl symptomatisch als auch asymptomatisch. Die betroffenen drei Frauen und zwei Männer kommen aus verschiedenen Städten und Gemeinden und sind zwischen 28 und 68 Jahre alt.
Als Reaktion auf die mutmaßlich höhere Infektionsgefahr durch das mutierte Virus ordnet das Gesundheitsamt für die mit einem mutierten Virus Infizierten eine längere Quarantäne an (14 Tage statt 10 Tage). Am Ende der Quarantänezeit wird ein zweiter PCR-Test durchgeführt. Ist das Ergebnis erneut positiv, wird die Quarantäne um weitere sieben Tage verlängert.
Kontaktpersonen K1, also all diejenigen die einen mindestens 15-minütigen ungeschützten Kontakt im Nahbereich (unter 1,5 m) zu den mit dem mutierten Virus Infizierten hatten oder sich länger als 30 Minuten mit ihnen in einem schlecht gelüfteten Raum aufgehalten haben, werden – wie in anderen Fällen auch – durch das Gesundheitsamt für einen PCR-Test abgestrichen, um frühzeitig weitere Infektionsketten zu erkennen. Bei einem negativen Befund wird eine 14-tägige Quarantäne (wie bisher) angeordnet. Neu ist auch hier zum Ende der Quarantäne ein weiterer PCR-Test durch das Gesundheitsamt und eine weitere Selbstbeobachtung für sieben Tage nach der Entlassung aus der Quarantäne. Eine Verkürzung der Quarantäne, z.B. zur vorzeitigen Arbeits-Aufnahme, ist bei den Kontaktpersonen K1 zu einem nachgewiesener Mutation nicht möglich.
Das Gesundheitsamt hält proaktiv zu beiden Personengruppen regelmäßigen telefonischen Kontakt. Landkreis Hildesheim (lps/I).