Hochinzidenz hat Auswirkungen im Landkreis Hildesheim

Ab Dienstag wieder vieles verboten!

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Hildesheim hat sich in den vergangenen zwei Wochen deutlich erhöht. Am Donnerstag, 25.03, überstieg die 7-Tage-Inzidenz mit 104,4 erstmals wieder die Marke von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern pro Woche, mit weiterhin steigender Tendenz. Am Samstag, 27.03. war der Inzidenzwert den dritten Tag in Folge über 100.

Das macht Sorge, weil dieser Trend zu einer nicht mehr beherrschbaren Ausbreitung des Coronavirus führen kann. Auch kann, so der Landkreis, die hohe Zahl der Neuinfektionen nicht auf klar begrenzte Hotspots zurückgeführt werden, sondern es handelt sich um ein diffuses Infektionsgeschehen, das sich unterschiedlich stark über alle Kommunen erstreckt.

Deshalb hat der Landkreis am Samstag eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, in der er sich mit Wirkung ab kommendem Dienstag zur Hochinzidenz-Kommune erklärt. Auch gibt es eine neue Allgemeinverfügung für Kindertagesbetreuung und Schulen.

Folge der „drei Tage und vermutlich mehr über 100“ ist, dass nach landesrechtlichen Vorgaben die sogenannte „Notbremse“ greift. Das bedeutet eine Rückkehr zu früher schon bestehenden Einschränkungen, um das Infektionsgeschehen wieder zu verlangsamen.

Beruhigend ist: Verkaufsstellen für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs bleiben geöffnet, ebenso sind körpernahe Dienstleistungen (darunter auch Friseure) sowie der Außer-Haus-Verkauf der Gastronomie weiterhin erlaubt.

Ab Dienstag, 30.03.2021 gelten bis auf Weiteres folgende Einschränkungen:

1) Kontaktbeschränkungen

Außerhalb der eigenen Wohnung sind nur Kontakte zu den Personen des eigenen Hausstands und höchstens einer weiteren Person eines anderen Hausstands erlaubt. Das gilt auch für private Zusammenkünfte und Feiern, egal wo sie stattfinden: unabhängig vom Ort ist nur die Teilnahme einer weiteren Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört, erlaubt. Gemütlich mit den anderen Familien aus der Kita auf dem Supermarktparkplatz zum Quatschen treffen ist also nicht erlaubt.

2) Sport

Sportliche Betätigungen sind nur noch zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands zulässig; dies gilt auch für die sportliche Betätigung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen. Wieder verboten ist Sport für Kinder und Jugendliche in feststehenden Gruppen von bis zu 20 Personen.

3) Kultur etc.

Geschlossen bleiben für den Publikumsverkehr und Besuche: Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kulturzentren, Museen, Ausstellungen, Galerien etc., Kinos, Freizeitparks, Zoos, Tierparks, Freizeitaktivitäten innerhalb und außerhalb von Gebäuden, also Indoor-Spielplätze, Kletterhallen und Kletterparks etc.

Öffnen dürfen: Bibliotheken und Büchereien mit Hygienekonzept.

4) Einzelhandel und Beherbergungsbetriebe

Im Einzelhandel dürfen Waren nur auf Bestellung mit kontaktloser Übergabe außerhalb der Geschäftsräume erworben werden. Die Verkaufsräume bleiben geschlossen.

In Hotels, Restaurants, etc. ist die Nutzung der Speiseräume verboten.

Schulen, Kitas etc.:

Kitas, Horte etc. bieten ab Dienstag wieder nur Notbetreuung.

Momentan noch nicht so wichtig, weil gerade die Osterferien begonnen haben, aber bei anhaltend hoher Inzidenz auch nach den Ferien noch zu beachten:

Der Schulbesuch ist untersagt, es gibt aber Ausnahmen.

Ausgenommen ist:

  • der Schulbesuch für schriftliche Arbeiten und Abschlussprüfungen,
  • die Schuljahrgänge 1 bis 4,
  • die Förderschulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung,
  • die Tagesbildungsstätten,
  • der 9. und 10. Schuljahrgang, wenn Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/21 vorgesehen sind,
  • der Sekundarbereich II, wenn in Lerngruppen im Schuljahr 2020/21 Abschlussprüfungen vorgesehen sind.

Infos auch unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html / Landkreis Hildesheim.