Land gibt Landkreisen 7-Tage-Inzidenz des RKI als Richtwert vor

Noch keine beschränkenden Maßnahmen wegen Inzidenz über 100 im Landkreis Hildesheim

Nach den vom Land Niedersachsen veröffentlichten Zahlen beträgt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Hildesheim am Donnerstag, 22.04.2021, 112,0 – der Landkreis weist also an drei aufeinander folgenden Tagen einen Wert von über 100 aus. Vor diesem Hintergrund mehren sich die Anfragen, ob in den nächsten Tagen die vor mehreren Wochen schon einmal verfügten Schließungen von Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und Schulen sowie die sich aus dem Status einer Hochinzidenzkommune ergebenden Einschränkungen wieder zum Tragen kommen.

Dies ist zunächst nicht so. Voraussichtlich am kommenden Sonnabend werden die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und eine neue Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft treten. Beide Vorschriften stellen auf die vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Inzidenzwerte ab, während die bislang geltenden Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung noch die vom Land selbst veröffentlichten Werte als verbindliche Grundlage vorgaben. Die Niedersächsische Staatskanzlei wies die Landkreise und kreisfreien Städte heute an, bei zu treffenden Maßnahmen (Hochinzidenzkommune) auch schon für die Tage ab dem 20. April auf die Zahlen des RKI heranzuziehen.

Das RKI weist heute für den Landkreis Hildesheim eine 7-Tage-Inzidenz von 91 aus, für den gestrigen Mittwoch betrug diese 90. Der kritische Wert von 100 ist demnach noch nicht überschritten, eine Allgemeinverfügung von KiTa- oder Schulschließungen oder anderen beschränkenden Maßnahmen ist also noch nicht erforderlich. Der Landkreis Hildesheim geht aber davon aus, dass die kritische Marke von 100 (nach RKI) auch hier in den nächsten Tagen übertroffen werden könnte. Einschränkende Maßnahmen wären dann per Allgemeinverfügung bekannt zu geben. / Landkreis Hildesheim (lps/I).