Ab sofort 3G-Regeln im Innerstebad Sarstedt

Ansicht Innerstebad

Geimpft, genesen, getestet

Am Donnerstag, 24. Februar 2022, tritt die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen mit ersten Lockerungen in Kraft. Für Besucher und Besucherinnen des Innerstebades mit Saunabereich gilt ab sofort die 3G-Regel. 

Der Zutritt ist nur möglich, wer
• geimpft ist, d.h. wenn seit der Zweitimpfung 14 Tage vergangen sind (wichtig: auch nach Johnson & Johnson ist eine zweite Impfung notwendig). Nach Genesung gilt dies bereits nach einer Impfung ohne 14tägige Frist.
• genesen ist, d.h. wer einen Genesen-Nachweis vorweisen kann, d.h. positiver PCR Test, der mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage (3 Monate) zurückliegt.
• getestet ist, d.h. wer einen PCR-Test (max. 48 Stunden gültig) oder PoC Antigen Schnelltest (max. 24 Stunden gültig) vorweisen kann.

Wer nicht genesen ist und aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss sich testen lassen. Dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. 

Bade- und Saunagäste werden gebeten, an der Kasse einen entsprechenden Nachweis vorzuzeigen.

Zu den Hygienemaßnahmen gilt auch weiterhin, dass im kompletten Eingangs- und Umkleidebereich des Hallenbades eine FFP2 zu tragen ist. Die Maskenpflicht entfällt für Kinder unter 6 Jahren. Bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Stoffmaske) ausreichend. 

Zur Registrierung hängt im Kassenbereich ein QR-Code der Corona-Warn-App aus. Erfassungsbögen liegen auch weiterhin aus. Die Registrierung ist allerdings freiwillig.
Im Saunabereich steht auch die Dampf- und die Finn-Sauna 1 wieder zur Verfügung. Auch das „Aufwedeln“ ist wieder möglich. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die zeitlichen Blöcke in der Sauna aufgehoben wurden.

Mindestabstände von 1,5 m sind wie gewohnt im gesamten Bad mit Saunabereich einzuhalten. Insgesamt sind 130 Badegäste im Hallenbad zugelassen, im Saunabereich 35 Personen. 

Die 3G-Regel gilt ab sofort auch für alle Sporthallen in Sarstedt.