Zum neuen Versicherungsjahr: Polizei stellt abgelaufene Pflichtversicherungen fest

Polizei

Die Polizei Sarstedt hat am zurückliegenden Wochenende gezielt die Gültigkeit von Pflichtversicherungen für sogenannte E-Scooter und Kleinkrafträder im Rahmen von Verkehrskontrollen überprüft. Zum 01.03. jedes Jahres beginnt ein neues Versicherungsjahr, sodass Halter solcher Fahrzeuge eine neue Haftpflichtversicherung für ihr Fahrzeug abschließen müssen und auch ein neues Versicherungskennzeichen erhalten.

Insgesamt konnten drei Verkehrsteilnehmende festgestellt werden, deren Fahrzeug aufgrund einer abgelaufenen Versicherung nicht mehr über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügte. Auf diese – sofern sie nicht Halter der Fahrzeuge waren auch auf den Fahrzeughalter – kommt nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu. Die Weiterfahrt wurde den Fahrzeugführenden bis zum Vorliegen einer neuen Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug untersagt.

Die Polizei Sarstedt wird auch zukünftig, insbesondere in der bis Ende dieser Woche stattfindenden Verkehrssicherheitswoche, auf die Gültigkeit von Haftpflichtversicherungen sowie die Einhaltung von Vorschriften im Straßenverkehr achten. /ots /blk