Bildung einer Gesamtkirchengemeinde: Mehr Zuschüsse für Kinderfreizeiten

Jörn Surborg, Vorsitzender des Kirchenkreissynoden-Vorstands, eröffnet die Sitzung. (Foto: Wiebke Barth)

Kirchenkreissynode räumt Hindernis für die Kirchenregion Sarstedt-Stadt aus dem Weg

Die Kirchenregion Sarstedt-Stadt ist auf dem Weg, eine Gesamtkirchengemeinde zu bilden. Dabei handelt es sich um einen neuen Gemeindetypus, den die ev.-luth. Landeskirche Hannovers eingeführt hat – eine engere Zusammenarbeit als im Kirchengemeindeverband, aber nicht so eng wie bei einer Fusion. Bei der Vorbereitung hat sich allerdings gezeigt, dass sich die Sarstedter Gemeinden insgesamt nach einem solchen Schritt finanziell schlechter stellen würden. Die Grundzuweisungen würden um mehr als 30.000 Euro im Jahr geringer ausfallen. Die Kirchenkreissynode hat nun in ihrer Sitzung am Donnerstag, dem 11.04.2024, einstimmig eine Änderung der Zuweisungsrichtlinien beschlossen, die dafür sorgt, dass die Gesamtkirchengemeinde die gleichen Zuweisungen erhält wie zuvor die beteiligten Ortskirchengemeinden.

Ortskirchengemeinden der Region Sarstedt-Land dagegen haben schon vor mehr als zehn Jahren zur Einheitsgemeinde Zwölf-Apostel Sarstedt-Land fusioniert, als es die Möglichkeit einer Gesamtkirchengemeinde noch nicht gab. Auf sie lasse sich die Satzungsänderung nicht anwenden, erläuterte Dr. Klaus Neuser, Vorsitzender des Finanz-, Planungs- und Strukturausschusses des Kirchenkreises. Um den besonderen Erfordernissen einer solchen Gemeinde gerecht zu werden, die sich über eine große Fläche ausdehnt, kann der Kirchenkreisvorstand auf Antrag bestimmen, dass die Finanzierung von zwei oder drei Gemeindehäusern durch Zuweisungen möglich ist. Üblicherweise geht das nur für ein Gemeindehaus. Auch diesem Vorschlag stimmte die Synode zu.

Mehr Geld wird es künftig auch für Kinder-, Jugend- sowie Konfirmanden- und Konfirmandinnenfreizeiten geben. Der Zuschuss pro Teilnehmer oder Teilnehmerin verdoppelt sich von bisher 6 auf 12 Euro am Tag. Das gilt bereits ab dem 15. April, damit anstehende Freizeiten schon davon profitieren. Der Zuschuss zu den Personalausgaben für 13 Kirchenchöre, Kinderchöre und Bands im Kirchenkreis steigt ab 1. Januar 2025 von 2200 auf 2900 Euro und wird damit den Zuwendungen für Posaunenchöre angepasst.

Für die neue Kirchenkreissynode, die Anfang 2025 gebildet wird, muss bis zum 1. Juli dieses Jahres eine Hauptsatzung verabschiedet werden, die in erster Lesung vorgestellt wurde. Die Anwesenden stimmten darüber ab, ob für die Zusammensetzung der künftigen Synode eine größere oder kleinere Variante gewählt werden soll, und entschieden sich mehrheitlich für die kleinere. Demnach werden dem Gremium 45 gewählte und 15 berufene Mitglieder angehören, dazu einige Mitglieder aufgrund ihres Amtes, zum Beispiel die Superintendentin.

In der Sitzung der Synode war außerdem der Landeskirchliche Beauftragte Andreas Behr zu Gast und machte den Vertretern und Vertreterinnen der Kirchengemeinden Lust auf den Evangelischen Kirchentag, der vom 30. April bis 4. Mai 2025 in Hannover stattfindet. Rund 1500 vielfältige Angebote und Veranstaltungen soll es in der Innenstadt Hannovers und auf dem Messegelände geben. Für den Abend der Begegnung können sich Gemeinden mit einem Stand anmelden oder mit einer Veranstaltung bewerben. Mehr Informationen gibt es auf der Seite www.kirchentag.de.