Beratung, Hilfe im Alltag und finanzielle Hilfe: Die sogenannte Altenhilfe trägt dazu bei, Seniorinnen und Senioren mit Unterstützungsbedarf den Alltag zu erleichtern und ihnen eine gute Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Alles Wichtige zu dieser Leistung des Sozialamts und den Anspruchsvoraussetzungen erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim.
Damit ältere Menschen im Alter gut versorgt sind und sich nicht einsam fühlen, können sie unter Umständen die sogenannte Altenhilfe in Anspruch nehmen. „Diese Leistung des Sozialamts ist Teil der Sozialhilfe und kann Seniorinnen und Senioren zugutekommen, wenn sie dazu beiträgt, sich auf Einschränkungen im Alter vorzubereiten“, so SoVD-Beratende Annika Lang aus Hildesheim. Ziel ist es, älteren Menschen den Alltag zu erleichtern und mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Die Altenhilfe umfasst Beratungsangebote, Hilfe im Alltag und finanzielle Unterstützung, sollte diese notwendig sein – beispielsweise im Bereich Pflege, wenn es um altersgerechtes Wohnen sowie die Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen oder Aktivitäten zur Förderung sozialer Kontakte geht. „Eine Beratung findet immer unabhängig von Einkommen und Vermögen statt. Weitere Unterstützung wie Sach- und Geldleistungen werden allerdings nur gewährt, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist“, erläutert Lang. Den jeweiligen Anspruch prüft das Sozialamt je nach Lebenssituation und Bedürfnissen.
„In unserer Beratung sprechen wir mit Interessierten gerne über individuelle Hilfeleistungen, die ihnen die Altenhilfe bietet und sind außerdem bei der Beantragung behilflich. Aber auch das Sozialamt ist eine Anlaufstelle für Fragen zu dieser Leistung“, sagt Lang.
Die Beratenden des SoVD in Hildesheim sind telefonisch oder per E-Mail unter T. 05121-74790 sowie info.hildesheim@sovd-nds.de erreichbar und unterstützen auch bei Anliegen zu weiteren Sozialleistungen.