Veranstaltungen: Was erlaubt ist und was nicht

In Niedersachsen bleiben alle Zusammenkünfte in Vereins- und Freizeiteinrichtungen sowie alle öffentlichen Veranstaltungen verboten.
Veranstaltungen, Zusammenkünfte und ähnliche Ansammlungen von 1.000 oder mehr Personen nun sogar bis mindestens zum 31. Oktober. Dies gilt auch – unabhängig von der Teilnehmerzahl – für alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen- und Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen.
Ausnahmen gelten jedoch zum Beispiel bei:
  • kulturellen Veranstaltungen mit maximal 250 sitzenden Besuchern; in geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht
  • Mitgliederversammlungen und Gremiensitzungen in Vereinen und Initiativen sowie anderen ehrenamtlichen Zusammenschlüssen
  • Sitzungen von kommunalen Gremien, Ausschüssen und Räten bzw. des Landtags
  • Kommunale, politische und wissenschaftliche Veranstaltungen
  • Versammlungen von Parteien und Wählergruppen zur Aufstellung ihrer Kandidaten 
Es gelten hier immer auch die allgemeinen Abstands- und Hygieneegeln, unabhängig davon, ob die Veranstaltung in geschlossenen Räumen oder im Freien durchgeführt wird.
An Schulen sind Veranstaltungen zum Zweck von Zeugnisübergaben, Verabschiedungen oder Einschulungsfeiern zulässig mit maximal 250 sitzenden Besuchern, in geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht. Abibälle und andere Schulabschlussfeiern sind jedoch weiterhin verboten.

Landkreis Hildesheim (lps/I).