
- kulturellen Veranstaltungen mit maximal 250 sitzenden Besuchern; in geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht
- Mitgliederversammlungen und Gremiensitzungen in Vereinen und Initiativen sowie anderen ehrenamtlichen Zusammenschlüssen
- Sitzungen von kommunalen Gremien, Ausschüssen und Räten bzw. des Landtags
- Kommunale, politische und wissenschaftliche Veranstaltungen
- Versammlungen von Parteien und Wählergruppen zur Aufstellung ihrer Kandidaten
Landkreis Hildesheim (lps/I).