Corona: Einschränkungen bei privaten Feiern

Nur noch maximal 25 Personen in der eigenen Wohnung erlaubt

Landkreis Hildesheim (lps/I). Das Land Niedersachsen hat heute die ab dem 09. Oktober geltende Corona-Verordnung veröffentlicht. Aufgrund der aktuellen Fallzahlenentwicklung konnten darin viele ursprünglich geplante Lockerungen nicht umgesetzt werden. Stattdessen kam es sogar zu einigen Verschärfungen; so zum Beispiel bei privaten Feiern und Zusammenkünften.

Ab Freitag, 08. Oktober dürfen sich in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossen Räumlichkeiten (z.B. Garagen, Scheunen o.ä.) nur noch maximal 25 Personen treffen oder gemeinsam feiern. 

Bei Feiern oder anderen privaten Zusammenkünften im eigenen Garten dürfen maximal 50 Personen teilnehmen.

Sobald die Zahl der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen im Landkreis Hildesheim 96 übersteigt (35 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner), gilt auch im eigenen Garten die Obergrenze von 25 Personen. Bei 137 Neuinfektionen in sieben Tagen (50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner) sind dann nur noch maximal 10 Personen zulässig; egal ob drinnen oder draußen.

In Gaststätten, angemieteten Räumen oder anderen öffentlich zugänglichen Orten sind allerdings ab Freitag bis zu 100 Personen bei privaten Feiern und anderen Zusammenkünften möglich. Die Höchstzahl reduziert sich auf 50 Personen bei 96 Neuinfektionen innerhalb des Sieben-Tage-Zeitraums und auf 25 Personen bei 137 Neuinfektionen. Die bislang geltende Obergrenze von 50 Personen für Hochzeiten etc. entfällt.

Überall gilt: Wenn mehr als 10 Personen zusammen kommen, dann muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht im selben oder einen weiteren Haushalt leben, eingehalten werden können.

Alle anderen privaten Zusammenkünfte und Feiern sind ab Freitag in Niedersachsen verboten.