Wichtige Informationen zur Maskenpflicht

Corona: Masken-Pflicht gilt ab Montag – so schützen Sie sich richtig

Ab Montag, 27. April 2020, gilt auch in Niedersachsens Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln eine Masken-Pflicht. So hat es das Land am Dienstag (21.04.) entschieden. 

Auch wenn die Vorgaben des Landes noch nicht im Detail bekannt sind, ist doch schon einiges seitens der Landesregierung dazu in den Medien geäußert worden.

Welche Masken muss/soll man tragen ?

Das Land Niedersachsen verlangt keine speziellen Masken, eine einfache Bedeckung von Mund und Nase soll ausreichend sein. Solche Behelfs-Masken (Community-Masken) kann jeder einfach selbst herstellen; dazu braucht es nicht einmal Nadel und Faden. Außerdem werden selbst genähte Masken bereits seit geraumer Zeit auch an vielen Stellen zum Kauf angeboten. Halstuch oder Schal dienen genau wie Community-Masken wie ein mehrlagiger medizinischer Mund-Nasen-Schutz nicht dem Eigenschutz, sondern dem Schutz Dritter. 

Mehrlagiger medizinischer (chirurgischer) Mund-Nasen-Schutz (MNS) und medizinische Atemschutzmasken (z.B. FFP-Masken) müssen dem medizinischen und pflegerischen Personal vorbehalten bleiben. 

Wie trägt man die Masken richtig ?

Vor dem Anlegen der Maske sollen die Hände mit Seife gewaschen werden. Beim Anziehen einer Maske die Innenseite nicht berühren. Mund und Nase müssen bedeckt sein. Die Maske muss eng anliegen. Die Maske darf an dem Mund und Nase bedeckenden Teil auch beim Tragen nicht angefasst werden. Sobald die Maske durchfeuchtet ist, muss sie ausgetauscht werden. 

Da sich auch auf der Außenseite einer gebrauchten Maske Erreger befinden können, sollten nur die Seitenbänder berührt werden. Die gebrauchte Maske muss vorsichtig in einen verschließbaren Plastikbeutel gesteckt oder schnellstmöglich gewaschen werden, um Schimmelbildung zu vermeiden. 

Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife). 

Wie reinigt man die Masken richtig ?

Die Masken müssen täglich bzw. mindestens nach mehrstündigem Gebrauch gewaschen werden. Das muss nicht zwingend in der Waschmaschine bei mindestens 60 Grad sein, sondern geht auch per Hand mit heißem Wasser und Seife. Vor dem nächsten Einsatz müssen die Masken vollständig getrocknet sein. Alternativ wird von verschiedenen Herstellern empfehlen, die gebrauchten Masken 30 min. bei 80 Grad in den Backofen zu legen. https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html 

Wie entsorgt man gebrauchte Masken ?

Die ZAH bittet ausdrücklich darum, gebrauchte Masken nur in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke zu verpacken und ebenso wie gebrauchte Taschentücher nicht lose in die Restmüll-Abfalltonne zu werfen.

Wer muss die Masken tragen ?

Alle, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und in Geschäften einkaufen wollen, davon ausgenommen sind gesunde Kinder unter sechs Jahren. Eltern von Kindern unter 6 Jahren mit neurologischen Erkrankungen, schweren Erkrankungen oder Immunschwäche sollten sich wegen des MNS mit dem Arzt/der Ärztin ihres Vertrauens in Verbindung setzen.

Wo müssen die Masken getragen werden  ?

In öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Geschäften. 

Gelten die üblichen Hygiene-Regeln auch, wenn man eine Maske trägt ?

Eindeutig: ja! Auch mit Maske müssen unbedingt die mindestens genauso wichtigen Hygiene-Regeln weiterhin eingehalten werden:

– 1,5 bis 2 Meter Abstand wahren, insbesondere zu niesenden oder hustenden Personen
– auf enge Begrüßungszeremonien und Händeschütteln verzichten
– Hände häufig und gründlich Wasser und Seife waschen
– Husten oder Niesen in die Ellenbeuge
– Einwegtaschentücher benutzen, anschließend entsorgen und dann anschließend Hände waschen
– Bei Krankheitszeichen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber etc.) zuhause bleiben  

Landkreis Hildesheim (lps/4).