Landkreis ruft Corona-Warnstufe 1 aus

Das Land Niedersachsen weist am heutigen Freitag den fünften Werktag in Folge für den Leitindikator „Intensivbetten“ einen Wert von mehr als fünf aus. Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Hildesheim bereits seit dem 20. August dauerhaft über 35 liegt, erreichen zwei der drei in der Niedersächsischen Corona-Verordnung definierten Leitindikatoren den dort festgelegten Wertebereich. Der Landkreis hat daher heute gemäß § 3 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, welche die Gültigkeit der Warnstufe 1 im Landkreis Hildesheim ab Sonntag, 19.September feststellt.

Da im Landkreis aufgrund des dauerhaften Überschreitens der 7-Tage-Inzidenz von 50 bereits seit dem 3. September die erweiterte 3G-Regel gilt, hat das Ausrufen der Warnstufe 1 nur geringe Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Zusätzliche Maßnahmen (Beschränkung der Gruppengrößen und Testpflicht) ergeben sich für die Kindertagespflege und private Kinderbetreuung sowie Jugendfreizeiten. Außerdem haben alle Schulen die im Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule Version 7.0 festgelegten Vorgaben in Abhängigkeit von der Warnstufe 1 zu beachten.

Die vom Landkreis mit Allgemeinverfügung vom 1. September in Kraft gesetzte erweiterte 3G-Regel gilt selbstverständlich weiterhin.

Antworten auf weitere Fragen zu der Verordnung des Landes und zur 3G-Regel sind in den FAQs des Landes Niedersachsen unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html zu finden. /Landkreis Hildesheim (lps/I).