Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine nimmt weiter zu

Ukraine Hilfe
Foto: Martin Helmers

Die eigene Familie und Heimat zurücklassen müssen – das ist seit Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine für viele Menschen zur traurigen Realität geworden. Etwa 5,9 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer suchen seitdem Schutz in umliegenden europäischen Ländern. Auch in Deutschland sind bisher geschätzte 400.000 Menschen aus der Ukraine angekommen. Neben Bockenem und Bad Salzdetfurth beherbergt seit einigen Wochen nun auch die Stadt Sarstedt die ersten Geflüchteten. Die Sporthalle des Gymnasiums bietet hierbei nach wie vor eine erste Anlaufstelle. Von den mittlerweile 181 geflüchteten Menschen in der Stadt konnten die meisten jedoch über private Angebote aufgenommen werden. „Diese Menschen sind aus einer unfassbaren Situation zu uns gekommen“, macht Bürgermeisterin Heike Brennecke deutlich und spricht all jenen ihren Dank aus, die ganz selbstlos den Menschen aus der Ukraine ihren Wohnraum zur Verfügung gestellt haben.

Mit dem Wohnraum allein, der in der Stadt ohnehin schon sehr knapp sei, sei es jedoch nicht getan. Auch die anderweitige Versorgung der geflüchteten Menschen müsse gewährleistet sein. Da vor allem Personen mit Kindern aus der Ukraine in Sarstedt ankämen, müssten diese auch in Krippen, Kindergärten und Schulen untergebracht werden können. Bei der Diskussion um die Neueinteilung der Schulbezirke seien die ukrainischen Kinder jedoch noch nicht berücksichtigt worden, konkrete Lösungsvorschläge seien noch nicht finalisiert.

Mit dem 1. Juni soll nun eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Kraft treten, das Schutz suchenden Menschen bessere finanzielle Hilfe verspricht. Bis dato lagen die Leistungen gemäß AsylbLG unter dem Satz des SGB II („Hartz IV“) und konnten statt als Geldleistung auch als Sachleistung erbracht werden. Dies soll sich nun insoweit ändern, als dass die Leistungen gemäß AsylbLG an den Regelsatz des SGB II angeglichen werden. Geflüchtete, die sich im Ausländerzentralregister gemeldet haben oder im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, können fortan im Jobcenter betreut werden. /jph