Bildungs- und Teilhabepaket: Finanzielle Entlastung für Familien mit wenig Einkommen

Ob für Nachhilfestunden, Musikunterricht oder Sportvereine, ob Klassenfahrten oder die Mittagsverpflegung in Kita und Schule: Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket können Familien mit geringem Einkommen im Alltag mit Kindern finanziell entlastet werden. (Symbolbild: Freepik/lookstudio)

Beziehen Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag, können sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder haben. Übernommen werden dann beispielsweise anfallende Schulkosten oder Kosten für Freizeitangebote. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim informiert rund um die Leistungen und die Anspruchsvoraussetzungen.

Familien mit wenig Einkommen können unter Umständen durch das Bildungs- und Teilhabepaket finanziell entlastet werden – wenn sie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag bekommen. „Übernommen oder bezuschusst werden zum Beispiel die Kosten für Nachhilfestunden oder den Musikunterricht sowie der Mitgliedsbeitrag des Sportvereins. Außerdem können anspruchsberechtigte Familien bei Ausflügen, Klassenfahrten, der Schülerbeförderung oder der Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten und Schulen finanziell entlastet werden“, weiß SoVD-Beratende Sabine Eck aus Hildesheim.

Für einen Anspruch müssen Kinder unter 25 Jahre alt sein und eine Kindertagesstätte oder allgemein- beziehungsweise berufsbildende Schule besuchen. Außerdem dürfen sie keine Ausbildungsvergütung erhalten. Ein Antrag kann formlos unter Hinweis auf den konkreten Bedarf oder mit dem entsprechenden Formular beim Jobcenter beziehungsweise der für die oben genannten Leistungen zuständigen Stelle gestellt werden. „Für eine Kostenübernahme müssen Betroffenen gegebenenfalls weitere Bescheinigungen etwa für eine Klassenfahrt vorlegen. Wichtig ist, dass Anträge rechtzeitig gestellt werden, denn grundsätzlich ist die nachträgliche Übernahme von Kosten nicht möglich. Eine Ausnahme bildet der Schulbedarf. Hier wird jeweils zum 1. Februar und zum 1. August eine Pauschale ausgezahlt“, informiert Eck.

Für Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket oder zu den genannten Sozialleistungen stehen die Beratenden des SoVD in Hildesheim gerne zur Verfügung und unterstützen außerdem bei der Antragstellung. Kontaktiert werden kann der Verband unter T. 05121-74790 oder per Mail an info.hildesheim@sovdnds.de. Weitere Informationen gibt es außerdem unter https://www.landkreishildesheim.de/Leben-Lernen/Lernen/BuT/.